Siemens Dialog
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29.03.2024, 07:03 Uhr

Arbeitsschutz hinkt hinterher

  • 24.06.2015
  • Allgemein

Immer mehr Beschäftigte können oder müssen überall und praktisch rund um die Uhr arbeiten oder zumindest erreichbar sein. Was in manchen Fällen die persönliche Flexibilität erhöht, wird in anderen häufig zur zusätzlichen Belastung. Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen halten mit der Entwicklung bislang nicht Schritt.

Zwang, "sehr häufig" oder "oft" in der Freizeit per Mail und/oder Telefon erreichbar zu sein.

Die Hans-Böckler-Stiftung veröffentlichte zu Wochenbeginn die <link http: www.boeckler.de cps rde xchg hbs hs.xsl _blank>Ergebnisse einer Analyse, die als Teil des Projekts "Arbeit 2.0. Neue Anforderungen an Beschäftigte und ihre Interessenvertretungen im Umgang mit Social Media" erstellt wurde. Die Autorin fasst zusammen: "Mit dem Bearbeiten von beruflichen E-Mails von zu Hause, in der Bahn, im Bus, in Hotelzimmern, in Cafés, auf Dienstreise, nach Feierabend, am Wochenende oder im Urlaub hat sich Arbeiten ,immer' und ,überall' als Normalzustand etabliert."

Arbeit immer und überall

Die daraus resultierende Gefahr liegt auf der Hand - das Privatleben gerät unter die Räder der Arbeit, es kommt zu einer Verlängerung der Arbeitszeit durch die Hintertür. Laut DGB-Index Gute Arbeit mussten 27 Prozent der Beschäftigten im Jahr 2012 sehr häufig oder oft nach Dienstschluss erreichbar sein, was in der Praxis gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten verstößt; schon das schnelle Lesen einer beruflichen Mail nämlich stellt eine Arbeitsaufnahme und somit die Unterbrechung der Ruhezeit dar.

Weitere Aspekte beziehen sich auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes. Bildschirmarbeitsplätze beispielsweise unterliegen in vielen Unternehmen strikten Bedingungen, die mobil unerfüllbar sind - wer schon im Zug oder Auto am Laptop gearbeitet hat, kennt die unerfreulichen Folgen. Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen greifen in diesem Zusammenhang nicht, die Arbeit findet faktisch in einer ungeregelten Grauzone statt.

Wege aus der Grauzone

Abhilfe wäre durch verschiedene Ansätze möglich. Politisch könnten eine "Anti-Stress-Verordnung" oder das "Recht auf Nicht-Erreichbarkeit", beides bereits seit langem von der IG Metall gefordert, eine solide Basis bieten; die <link http: www.gesetze-im-internet.de arbst_ttv_2004 index.html _blank>Arbeitsstättenverordnung ließe sich auf mobile Arbeitsplätze ausweiten, analog dazu die <link http: www.gesetze-im-internet.de bildscharbv _blank>Bildschirmarbeitsverordnung. Das Betriebsverfassungsgesetz räumt seinerseits Betriebsräten Mitbestimmungsrechte etwa bei der Auswahl der Geräteausstattung ein.

All das allerdings hilft wenig, wenn beispielsweise aufgrund der Flut an beruflichen Mails die Bearbeitung in der Freizeit unumgänglich wird. Um solche Rahmenbedingungen zu ändern, führt kein Weg an einer offenen Diskussion über Arbeitszeiten, Organisation und Kommunikationskultur in den Unternehmen vorbei.