Siemens Dialog
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25.04.2024, 03:04 Uhr

Demokratie und Mitbestimmung

  • 18.09.2006
  • Allgemein

Einheitliche Qualitätsstandards für Aufsichtsräte, Mindestkatalog zustimmungspflichtiger Geschäfte, vereinfachtes Wahlverfahren, Internationalisierung der Kontrollgremien - die IG Metall bringt konstruktive Vorschläge in die Mitbestimmungsdebatte ein.

Das Ziel steht fest: Das 30jährige Mitbestimmungsgesetz soll fit für die Zukunft in der globalisierten Wirtschaft gemacht werden. Als "zentrale Voraussetzung" zum Überwinden des Konflikts zwischen Kapital und Arbeitnehmern bezeichnete Kurt Biedenkopf, Vorsitzender der nach ihm benannten Kommission für die Reform der Unternehmensmitbestimmung, das Gesetz Ende August in einem <link http: www.handelsblatt.com news _blank>Interview des Handelsblatts. Industrieverbände nutzen die Diskussion als Anlass zum Sturmangriff gegen das Mitbestimmungskonzept per se, zahlreiche Unternehmen wählen alternative Rechtsformen wie Holdings und Limiteds. Die Gewerkschaften kontern mit konstruktiven Vorschlägen, die vielen Kritikpunkten den Wind aus den Segeln nehmen und die drohende Einschränkung demokratischer Regeln verhindern.

Bei der Jubiläumsveranstaltung des DGB zum Mitbestimmungsgesetz von 1976 nannte der Erste IG Metall-Vorsitzende Jürgen Peters in diesem Zusammenhang einige wesentliche Eckpunkte für die Verjüngungskur der Mitbestimmung:

+ Gleiche Qualitätsstandards für alle Aufsichtsräte, basierend auf einheitlichen Mitbestimmungsregelungen in jeder Unternehmensform, ob börsennotiert oder nicht, Aktiengesellschaft oder GmbH. Dazu sind einheitliche Informationsrechte Berichtspflichten nötig.

+ Ein Mindestkatalog zustimmungspflichtiger Geschäfter, damit Aufsichtsräte die Vorstände nicht nur überwachen, sondern auch vorbeugend beraten können. Betroffen sollten alle Maßnahmen sein, die die strategische Ausrichtung betreffen.

+ Eine Vereinfachung des Wahlverfahrens für Aufsichtsratsmitglieder, zum Beispiel durch Wahl der Arbeitnehmervertreter auf den ohenhin stattfindenden Betriebsräteversammlungen.

+ Internationalisierung der Aufsichtsräte, um in der wachsenden Zahl multinationaler Unternehmen die Beteiligung von Arbeitnehmervertretern aller Länder zu gewährleisten.