Siemens Dialog
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28.03.2024, 09:03 Uhr

Die schönste Zeit des Jahres

  • 25.07.2016
  • Allgemein

... genießen in diesen Wochen Millionen deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dass die Sommerferien nicht nur ein oder zwei Wochen dauern und viele Arbeitgeber außerdem mit einer Extrazahlung die Urlaubskasse unterstützen, liegt an Tarifverträgen.

Das Gesetz sieht nur 24 Tage Erholungsurlaub pro Jahr vor, für Beschäftigte im Metall- und Elektrotarif gibt es hingegen mittlerweile seit rund 30 Jahren 30 Tage Urlaub. Wochenlang erstritten haben das Gewerkschaftsmitglieder in den Jahren 1978 und 1979, bis die Arbeitgeber schließlich nachgaben. Erst dann wurde der tarifliche Urlaub schrittweise erweitert, bis er schließlich 1983 seinen heutigen Umfang von 30 Tagen erreichte. In den neuen Bundesländern wurde dieses Niveau erst ab 1996 eingeführt. Davon profitieren übrigens auch die Beschäftigten in den meisten nicht-tarifgebundenen Betrieben bis heute.

Ähnlich sieht es mit dem Urlaubsgeld aus. Darauf gibt es nicht etwa einen gesetzlichen Anspruch, und es ist auch keine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Im Jahr 1965 vereinbarten die Tarifparteien der Metall- und Elektrobranche erstmals ein Urlaubsgeld von 30 Prozent eines Monatsentgelts tariflich, 1974 wurde es dann auf 50 Prozent erhöht (neue Bundesländer ab 1995).

Wir wünschen gute Erholung, und nicht vergessen: Auch Smartphone & Co. brauchen mal Pause! Die gönnt sich auch unser Internet-Auftritt, bis wir uns Mitte August hoffentlich gut erholt zurückmelden.