Siemens Dialog
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25.04.2024, 21:04 Uhr

ERA-Kostenneutralität: Zusätzliche Tarifzahlung für viele Siemens-Beschäftigte

  • 15.05.2012
  • Allgemein

Im Zusammenhang mit mit den Themen ERA-Kostenneutralität und ERA-Fonds konnte die IG Metall für die Siemens-Betriebe in den Tarifgebieten Bayern, Berlin TG I und II, Hessen, Pfalz, Rheinland-Rheinhessen, Saarland, Sachsen und Thüringen eine gute Kompromissregelung erreichen. Sie erspart vielen Beschäftigten weitere langjährige Streitigkeiten vor den Gerichten und führt zu zeitnahen Auszahlungen.

Ursprüngliche Vereinbarungen

Im Rahmen der Umstellung der früheren Lohn- und Gehaltssysteme auf das ERA-System regelte die IG Metall mit den Arbeitgeberverbänden seinerzeit auch eine spezielle Umgangsweise mit den daraus resultierenden betrieblichen Kosten. Zum einen wurde ein Schwellenwert vereinbart, bis zu dem die Umstellung auf das ERA-System als „kostenneutral“ gilt. Diesen Schwellenwert setzten die Tarifparteien gemeinsam bei +2,79 % oberhalb der früheren betrieblichen Lohn- und Gehaltssumme fest. Zum anderen wurde geregelt, dass in jedem Betrieb ein „ERA-Anpassungsfonds“ eingerichtet und schrittweise mit Geldbeträgen aufgefüllt wird. Mit den auf diese Weise angesparten finanziellen Mitteln sollten dann möglicherweise anfallende Mehrkosten aus der ERA-Einführung oberhalb des vereinbarten Schwellenwertes ausgeglichen werden.

Sollte sich nun nach der Umstellung auf das ERA-System herausstellen, dass die damit verbundenen Kosten unterhalb des vereinbarten Schwellenwertes liegen, dann sollten die Differenz an die Beschäftigten ausgezahlt und die im ERA-Anpassungsfond verbliebenen Mittel ebenfalls an die Beschäftigten ausgeschüttet werden. So weit - so klar.

Arbeitgeber verweigern Auszahlungen

Leider mussten wir jedoch in den vergangenen Jahren erleben, dass sich die Arbeitgeber und ihre Verbände nicht an die vereinbarten Regelungen zur Kostenneutralität und zum ERA-Anpassungsfonds halten wollten. Sie interpretierten die getroffenen Vereinbarungen vollkommen neu und verweigerten den Beschäftigten die vollständige Auszahlung der fälligen Differenzbeträge und der Mittel aus dem angesparten ERA-Anpassungsfonds.

Die Verbände mauern weiter

Erst nachdem die IG Metall in Hessen durch alle Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht erfolgreich gegen diese Umdeutung der getroffenen Tarifregelungen geklagt hatte, kam wieder Bewegung in die Sache. Das BAG war nämlich im Dezember 2010 der Sichtweise der IG Metall gefolgt, woraufhin die IG Metall in Bayern und in anderen Tarifgebieten die Verhandlungen mit den regionalen Arbeitgeberverbänden zur Umsetzung dieses BAG-Urteils aufnahm. Doch die Verbände mauern seit dem weiter und verweigern trotz der Klarstellung durch das BAG bis heute eine faire Auszahlungsregelung. Einen direkten individualrechtlichen Auszahlungsanspruch zog das BAG-Urteil leider nicht nach sich, und somit blieb der IG Metall in Bayern schließlich nichts anderes übrig, als abermals den Verbandsklageweg zu beschreiten. Bis es hier zu einer endgültigen Entscheidung und für klagende Beschäftigte dann zur Auszahlung kommt, können allerdings noch weitere Jahre vergehen.

IG Metall erstreitet gute Lösung für viele Siemens-Beschäftigte

Trotz dieser widrigen Umstände ist es der IG Metall in Bayern jetzt dennoch gelungen, mit dem Unternehmen Siemens eine vernünftige Kompromisslösung für alle betroffenen Siemens-Betriebe in den Tarifgebieten Bayern, Berlin TG I und II, Hessen, Pfalz, Rheinland-Rheinhessen, Saarland, Sachsen und Thüringen auszuhandeln. Diese Lösung sieht vor, dass für den Zeitraum vom 1.5.2010 bis zum 31.03.2012 die verbliebenen Differenzbeträge durch eine nachträgliche Erhöhung der tariflichen Jahressonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) für die Jahre 2010 und 2011 an die anspruchsberechtigten Beschäftigten auszuzahlen ist. Wenn in dem jeweiligen Betrieb noch Mittel im ERA-Anpassungsfonds vorhanden sind, so werden diese jetzt ebenfalls vollständig an die Beschäftigten ausgeschüttet.

Wie geht es jetzt weiter?

In jedem Siemens-Betrieb muss nun durch den Arbeitgeber genau ausgerechnet werden, wie hoch die an die Beschäftigten zu leistenden Nachzahlungen sind. Zudem müssen Betriebsrat und Betriebsleitung die genauen Auszahlungsmodalitäten in einer Vereinbarung regeln. Dies alles geschieht im Laufe der nächsten Wochen.

Angesichts der ausgebliebenen Sonderprämie – vor dem Hintergrund des letzten Rekordgeschäftsjahres! - unterstreicht diese Regelung einmal mehr die Bedeutung und den Wert tariflicher Regelungen für die Siemens-Mitarbeiter.
Unter dem Strich bedeuten sie in diesem Falle für viele Siemens-Beschäftigte zusätzliches Geld - dank des Beharrungsvermögens der IG Metall!