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24.04.2024, 13:04 Uhr

EuGH verbessert Kündigungsschutz für junge Beschäftigte

  • 25.01.2010
  • Allgemein

Aktuellen Statistiken zufolge sorgen sich junge ArbeitnehmerInnen europaweit zunehmend um ihre berufliche Zukunft. Mit gutem Grund: Die Jugendarbeitslosigkeit in der EU stieg innerhalb eines Jahres krisenbedingt um 4,5 Prozent. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes verbessert nun zumindest die Rechte der unter 25-jährigen beim Kündigungsschutz.

In Deutschland liegt die Jugendarbeitslosigkeit mit 10,3 Prozent weiter über dem EU-Durchschnittl  von 7,7 Prozent. An den Ursachen wird auch das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von vergangener Woche kaum etwas ändern, trotzdem verursacht es erhebliche Erschütterungen im deutschen Arbeitsrecht.

Rüffel für das BGB: verbotene Altersdiskriminierung

Unter dem Aspekt des Diskriminierungsverbots entschied der EuGH am 19. Januar in einem deutschen Fall zu Gunsten eines Klägers, dass die Beschäftigungszeit vor dem 25. Lebensjahr bei der Berechnung der Kündigungsfrist mitzuzählen ist. Die bisherige Regelung nach <link http: dejure.org gesetze bgb _blank external-link-new-window>undefined§ 622 Abs.2 BGB (Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen) legt lapidar fest: "Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt."

Der EuGH bewertet diesen Passus als verbotene Altersdiskriminierung (19.01.2010 - C-555/07). Überträgt man diese Argumentation auf andere Bereiche, in denen die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Rolle spielt, könnte das Urteil über den unmittelbar betroffenen verbesserten Anspruch auf Kündigungsschutz hinaus unter Umständen Konsequenzen in anderen mit sich bringen, in denen bestimmte Ansprüche eng mit der Betriebszugehörigkeit verbunden sind.

Änderung und Überprüfung des Arbeitsrechtes

Der in Deutschland zur bisherigen Regelung verbreiteten Argumentation, man könne jüngere ArbeitnehmerInnen aufgrund ihrer meist größeren beruflichen und persönlichen Mobilität eine gewisse Schlechterstellungzumuten, erteilt der EuGH eine Absage: In der heutigen Zeit hoher Jugendarbeitslosigkeit erschwere die kürzere Kündigungsfrist die Suche nach einer neuen Beschäftigung. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte mittlerweile eine Nachbesserung im BGB an; außerdem ist in der Koalition eine komplette Überprüfung des deutschen Arbeitsrechts im Gespräch, um mögliche weitere Konflikte mit EU-Diskriminierungsverboten zu vermeiden.


Die Pressemitteilung des EuGH zu seinem Urteil finden Sie als PDF auf seinen Internet-Seiten <link http: curia.europa.eu jcms p_60552 _blank external-link-new-window eugh>undefinedHIER.