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25.04.2024, 07:04 Uhr

Fakten-Check Werkverträge

  • 13.01.2016
  • Allgemein

CSU und Arbeitgeberverbände schießen aus allen Rohren gegen den Gesetzentwurf zur Regelung von Leiharbeit und Werkverträgen. Außer pauschalen Phrasen wie "nicht mehr zeitgemäß" wird dabei auch emsig mit angeblichen Fakten argumentiert - schaut man genau hin, erweisen sich diese meist als geschickte Tatsachenverdrehung.

In Erwartung der nach dem Jahreswechsel wieder massiv gestarteten Kampagne gegen den Entwurf von Arbeitministerin Andrea Nahles genau hingeschaut hat der DGB. Anfang Dezember veröffentlichte er seinen <link http: www.dgb.de themen _blank dgb>Fakten-Check, der mit den lauthals verbreiteten Behauptungen gründlich aufräumt.

Weit verbreitet statt Randerscheinung

Zum Beispiel mit dem Argument, Werkverträge seien eine "Randerscheinung", die den Aufwand der gesetzlichen Regelung durch ein "Bürokratiemonster" nicht lohne. Tatsächlich hat die Betriebsrätebefragung der IG Metall jedoch klar aufgezeigt, dass bundesweit in über zwei Drittel (69%) der Betriebe in ihrem Organisationsbereich Arbeiten über Werkverträge ausgelagert werden. In der bayerischen Metall- und Elektroindustrie, wo der vbm dies zuletzt Anfang November immerhin für "etwas mehr" als der Hälfte der Unternehmen <link https: www.baymevbm.de baymevbm pressemitteilungen _blank vbm>einräumte, liegt die wirkliche Verbreitung von Werkverträgen sogar noch höher: Von 592 befragten Betrieben vergeben 470 (79%) Tätigkeiten durch Werkverträge an externe Dienstleister.

"Das haben wir schon immer so gemacht"

Eine weitere gern ins Feld geführte Behauptung stellt fest, Werkverträge habe es "schon immer" gegeben. Das ist zwar grundsätzlich richtig, geht aber am Kern der Kritik weit vorbei: Der DGB und die IG Metall kritisieren gar nicht Werkverträge an sich, sondern deren rasante Ausbreitung, die mit wachsendem Missbrauch für Lohn-Dumping und schlechtere Arbeitsbedingungen einhergeht. Dieser Missbrauch ist das Neue an am althergebrachten Modell von Werkverträgen, und er floriert in nie gekanntem Ausmaß.

Als ähnlich windig stellen sich die meisten Schutzbehauptungen der Arbeitgeber und ihrer Lobby heraus. Die Forderung der DGB-Gewerkschaften bleibt also bestehen, unterstreicht der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann: "Das ist ein Thema, das im ersten Halbjahr 2016 abgeräumt werden muss."

<link http: www.dgb.de themen _blank>» zum Fakten-Check des DGB