Siemens Dialog
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25.04.2024, 13:04 Uhr

Funkstille in der Freizeit

  • 14.06.2012
  • Allgemein

Schnell ein paar Mails erledigen, nochmal eben die Präsentation für den nächsten Tag durchgehen, die Mailbox abhören und aufgelaufene Telefonate abarbeiten - für viele ArbeitnehmerInnen ist das auch am Abend und Wochenende der Normalzustand. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen begegnet wachsender Kritik mit einem halbherzigen Ansatz.

Funkstille von der Ministerin ...

Eigentlich ist Aufgabe der Politik, einen verbindlichen Rahmen für den Schutz vor Belastungen im Arbeitsleben zu setzen. Von der Leyen allerdings bevorzugt ebenso wohlklingende wie unverbindliche Appelle. "Ganz klare Regeln innerhalb eines Betriebes" forderte sie am Dienstag, entzog sich aber im selben Atemzug der eigenen Aufgabe dabei: "Diese Regeln müssen vom Arbeitgeber gesetzt werden, aber auch von den Beschäftigten gelebt werden [...] In der Freizeit sollte Funkstille herrschen."

... und Zurückhaltung der Arbeitgeber

Die Arbeitgeber bekennen sich ihrerseits pflichtschuldigst zur Rechtslage. "Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, mehr zu leisten, als er vertraglich schuldet", betont die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), was ohnehin selbstverständlich ist. Damit das trockene Statement aber bloß nicht dazu führt, dass Handy und Notebooks tatsächlich abgeschaltet werden, fügt man hinzu: " Umgekehrt gilt aber auch: Engagement und Leistungsbereitschaft sollten nicht zwangsweise eingeschränkt werden."

IG Metall fordert klare Regelung

Der IG Metall und anderen DGB-Gewerkschaften ist das zu unverbindlich. "Frau von der Leyen kann sich nicht aus ihrer eigenen Verantwortung stehlen, selbst für klare und verbindliche Regeln im Arbeitsschutz zu sorgen. Schlichte Appelle an die Arbeitgeber reichen nicht", betont das geschäftsführende Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban.

Tatsächlich bleibt das eigentliche Problem von Appellen und Lippenbekenntnissen gänzlich unberührt, und betriebs- beziehungsweise unternehmensinterne Regelungen wie etwa bei VW (siehe In der Freizeit abschalten) sind bislang Mangelware. Arbeitgeber können sich daher jederzeit darauf berufen, dass sie ihre Beschäftigten schließlich nicht ausdrücklich anweisen, ihre mobilen Arbeitsgeräte außerhalb der Arbeitszeit zu nutzen; dass in der Praxis oft dennoch stillschweigend genau diese Erwartungshaltung herrscht und anderenfalls schnell Zweifel an "Engagement und Leistungsbereitschaft" entstehen, lässt sich im Einzelfall kaum beweisen.