Siemens Dialog
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19.04.2024, 09:04 Uhr

Ganswindt-Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

  • 20.05.2011
  • Konzern

Von einer Schlappe für den Staatsanwalt ist die Rede, und der Hilflosigkeit der deutschen Justiz bei komplizierten Wirtschaftsstraftaten: Das strafrechtliche Verfahren gegen Ex-Siemens-Vorstand Thomas Ganswindt ist gegen eine Geldauflage von 175.000 Euro eingestellt worden - kaum ein blaues Auge, und obendrein vermutlich ein dickes Plus im Zivilverfahren gegen Siemens.

Geringere Schuld als angenommen

Die Wirtschaftskammer des <link http: www.justiz.bayern.de gericht lg m1 _blank external-link-new-window>undefinedLandgerichts München I gab diese Entscheidung am Donnerstag bekannt. Eine Justizsprecherin erklärte als Begründung, die Beweisaufnahme habe eine geringere Schuld ergeben als ursprünglich angenommen worden war. Die Anklage wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufsichtspflicht und Steuerhinterziehung ist damit vom Tisch, Ganswindt ist nicht vorbestraft und gilt formell weiter als unschuldig.

... die Großen lässt man laufen

Natürlich ist an der Entscheidung eines Gerichts nicht zu rütteln. Als juristisch unbedarfter Laie kann man sich allerdings trotzdem nicht ganz des Eindrucks erwehren, auch in der Korruptionsaffäre würden, aus welchem Grund auch immer, die Konsequenzen desto milder, je höher die Betroffenen in der Siemens-Hierarchie standen.

Als erneuten Beleg für die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit der deutschen Justiz in komplexen Wirtschaftsverfahren interpretiert nicht nur die "<link http: www.ftd.de karriere-management :schmiergeldaffaere-siemens-affaere-endet-glimpflich-fuer-ex-vorstand-ganswindt _blank external-link-new-window ftd>undefinedFinancial Times Deutschland" diesen Ausgang; in der Tat kommen Manager hierzulande in den meisten Fällen ungleich besser weg als etwa in den USA, wo die Verurteilung zu Haft- oder immens hohen Geldstrafen an der Tagesordnung ist. Davon profitiert nun also auch Ganswindt - man darf annehmen, dass ihn die Zahlung von 175.000 Euro nicht eben in existenzielle Nöte treibt. "Eine schwere Schlappe für den Staatsanwalt", kommentiert die "<link http: www.faz.net _blank external-link-new-window faz>undefinedFrankfurter Allgemeine Zeitung".

Signalwirkung für Schadensersatzprozess mit Siemens

Zufrieden dürften Ganswindt und seine Anwälte auch hinsichtlich der indirekten Auswirkungen auf das zivilrechtliche Verfahren sein, in dem Siemens Schadensersatz in Höhe von fünf Millionen Euro von Ganswindt verlangt. Das Ausbleiben einer im Vorfeld allgemein erwarteten Verurteilung "hilft uns natürlich", erklärte einer der Anwälte mit Blick auf diesen Prozess, der im Oktober beginnt.