Siemens Dialog
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25.04.2024, 23:04 Uhr

Interessenausgleich zu Industry-Neuausrichtung

  • 21.07.2011
  • Operativ

Ende März kündigte Siemens den Umbau des Sektors Industry und die Schaffung des vierten Sektors Infrastructures & Cities an. Unmittelbar danach begannen Sonderausschüsse des Gesamtbetriebsrats mit der Arbeit an einem Interessenausgleich, um eventuell damit verbundene Nachteile für die Beschäftigten auszuschließen.

Priorität für Arbeitsplatzerhalt und Standortsicherung

Der Gesamtbetriebsrat stimmte dem daraus entstandenen Interessenausgleich in seiner Sitzung am 11. Juli zu. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: In den Verhandlungen über die Industry-Neuausrichtung konnte der zuständige Sonderausschuss alle wesentlichen Forderungen der Interessenvertretung durchsetzen. Mit dem Erhalt der Arbeitsplätze und der Sicherung aller Standorte in Deutschland ist die oberste Priorität des Gesamtbetriebsrats berücksichtigt.

"Wir werden genau darauf achten, dass es bei dem geplanten Umbau keinen Abbau gibt und Kolleginnen und Kollegen abgehängt werden. Die Vereinbarung trägt mit dem Erhalt der Arbeitsplätze und der Sicherung der Standorte unsere Handschrift und setzt wesentliche Punkte des Beschäftigungsabkommens Radolfzell II um", fasst Lothar Adler, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Siemens AG, zusammen.

Interessenvertretung eingebunden

Mit dem Abschluss des Interessenausgleiches beginnt nun die Arbeit an der Umsetzung. Bis auf vereinzelte Ausnahmen sollen damit einhergehende Versetzungen ohne Standortwechsel erfolgen. Personal-, Innovations- und Investitionsplanung werden auf örtlicher Ebene insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigungsentwicklung am jeweiligen Standort mit den Betriebsräten zeitnah und detailliert beraten. Außerdem betont die Vereinbarung die Bedeutung Deutschlands als besonders wichtiger Wertschöpfungsstandort.

Erweiterte Beteiligung

Ein kritischer Erfolgsfaktor bei der Neuausrichtung des Sektors sind aus Arbeitnehmersicht die gestiegenen Anforderungen an die Serviceorganisation. Im Interessenausgleich konnten auch bei diesem Punkt erweiterte Beteiligungsrechte durchgesetzt werden. Eine Qualifizierungskommission auf der Ebene des Gesamtbetriebsrates beispielsweise wird mit der Arbeitgeberseite ein Konzept über Qualifizierungspläne, Bedarfsberatung und die Planung von Qualifizierungsmaßnahmen erarbeiten. Ein weiteres wesentliches Ziel konnte im Zusammenhang mit der Ausbildung durchgesetzt werden: Die flächendeckende Ausbildung wird bei der Neuausrichtung erhalten und soll zudem möglichst ausgebaut werden.

Wachstum statt Restrukturierung

Der wesentliche Schwerpunkt des Gesamtbetriebsrats - Sicherung der Beschäftigung und Standorte in Deutschland - wird durch die Einigung weiter gestärkt, wie die Betonung unterstreicht, dass es sich bei der Neuaufstellung um ein Wachstumsprojekt handelt, nicht um eine Restrukturierung. Für die Belange der Arbeitnehmer kamen die erweiterten Beteiligungsrechte der Betriebsräte zum Tragen, die in "Radolfzell II" (siehe IG Metall und Siemens erneuern Standort- und Beschäftigungssicherung) vereinbart wurden. Nun gilt es, die dadurch erreichte Vereinbarung in den Betrieben vor Ort umzusetzen.