Siemens Dialog
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25.04.2024, 13:04 Uhr

Konflikt um Leiharbeit bei Siemens

  • 11.10.2012
  • Allgemein

Seit 2009 setzt bei Siemens eine Gesamtbetriebsvereinbarung einen Rahmen für den Einsatz von Leiharbeit. Mit dem Tarifabschluss 2012 wurden im vergangenen Mai bundesweit tarifliche Mindeststandards zum selben Thema geschaffen - nun prescht die Arbeitgeberseite mit dem Versuch vor, auf deren Grundlage einseitig Verschlechterungen bei Siemens durchzusetzen.

Am ersten November tritt der neue "Tarifvertrag über Branchenzuschläge" in Kraft, der für bisher ohne betriebliche Besservereinbarungen eingesetzte LeiharbeitnehmerInnen in vielen anderen Unternehmen deutlich höhere Entgelte bedeutet. Bei Siemens allerdings gibt es bereits seit 2009 bessere Bedingungen, so dass sie sich mit der Umsetzung des Tarifvertrages schlechter stellen würden.

Einseitig Fakten schaffen ...

Dennoch versuchen jetzt einige Verleihfirmen einseitig, für die bei Siemens eingesetzten KollegenInnen entsprechende Tatsachen zu schaffen. Sie informieren mit einem Schreiben unter Verweis auf den Branchentarifvertrag darauf, dass ab November 2012 die geltende Gesamtbetriebsvereinbarung von Siemens nicht mehr zur Anwendung kommt - für die meisten derzeit Betroffenen eine spürbare Verschlechterung beim Entgelt.

... auf Kosten der Beschäftigten

Damit wird ein an sich etablierter Grundsatz ignoriert: Tarifverträge definieren immer Mindeststandards, die durch bessere Regelungen eretzt oder ergänzt werden können. In diesem Fall legt der betreffende Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie ausdrücklich fest, dass bestehende Betriebsvereinbarungenihre Gültigkeit behalten.

IG Metall und Gesamtbetriebsrat halten dagegen

Es gibt also keinerlei sachliche Rechtfertigung, die bei Siemens geltende Gesamtbetriebsvereinbarung ab November nicht mehr anzuwenden. Die IG Metall und der Gesamtbetriebsrat fordern daher nachdrücklich die weitere Umsetzung der Gesamtbetriebsvereinbarung. Aktuell laufen Gespräche mit der Firmenseite, um dieses Ziel zu erreichen. Wir werden weiter über die Entwicklung informieren, wobei auch die Unterstützung der Beschäftigten erforderlich werden könnte.

Bei Rückfragen können sich betroffene LeiharbeitnehmerInnen bis dahin an die zuständigen Verwaltungsstellen der IG Metall (<link http: www.igmetall.de vor-ort _blank external-link-new-window>undefinedwww.igmetall.de/vor-ort) wenden.


Eine auch als Aushang geeignete Kurzinformation zu diesem Thema kann als PDF über obenstehenden Link (Aushang-Leiharbeit-10-12.pdf) heruntergeladen werden.