Siemens Dialog
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25.04.2024, 06:04 Uhr

Kinderbetreuungszuschuss auch bei Weiss

  • 15.12.2011
  • Konzern

Mit gutem Beispiel voran: Die Geschäftsleitung der Siemens-Tochter Weiss Spindeltechnologie GmbH hat sich Anfang Dezember bei einer Betriebsversammlung spontan entschlossen, den in der Siemens AG per Gesamtbetriebsvereinbarung geregelten steuerfreien Kinderbetreuungszuschuss für ihre Beschäftigten zu übernehmen.

Werte und Visionen vom Mutterkonzern

"Wir haben unsere Werte und Visionen von unserem Mutterkonzern Siemens übernommen", heißt es auf der <link http: www.weissgmbh.de _blank external-link-new-window weiss>undefinedWebsite der Weiss GmbH, die vor zehn Jahren von Siemens übernommen wurde. Wie der Betriebsrat berichtet, nimmt die Geschäftsführung dies offenbar auch ernst, wenn es um Leistungen für die Beschäftigten geht.

Insgesamt stößt die von IG Metall und Betriebsräten geforderte Ausweitung des steuerfreien Kinderbetreungszuschusses (siehe Gesamtbetriebsvereinbarung "Steuerfreier Kinderbetreuungszuschuss") leider noch auf zähen Widerstand (siehe Zweierlei Maß für AG und Töchter). Bei Weiss hingegen hat sich die Geschäftsleitung auf Nachfrage während einer Betriebsversammlung am siebten Dezember spontan dazu entschieden, die Regelungen der Vereinbarungen eins zu eins einzuführen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf  hört nicht am Werkstor der Tochter auf

Der Betriebsrat berichtet, wie es dazu kam: "Nach dem Betriebsratsbericht, bei dem die Geschäftsführung auch direkt angesprochen wurden, ist die Betriebsversammlung unter dem Motto 'Mensch vor Marge' unterbrochen worden. Dann erklärte die Geschäftsleitung, sie sei bereit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht am Werkstor der Konzerntochter aufhören zu lassen."

Schnell und konsequent umgesetzt

Die Beschäftigten und der Betriebsrat waren über diesen Entschluss verständlicherweise äußerst erfreut. Bei der Umsetzung wurde nicht lange gezögert. Nur wenige Tage nach der Betriebsversammlung wurde eine entsprechende Betriebsvereinbarung unterzeichnet, die den Zuschuss regelt. Das Tüpfelchen auf dem I: Der Zuschuss wird nicht nur in Zukunft, sondern bereits rückwirkend für das abgelaufene Geschäftsjahr gewährt.