Siemens Dialog
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07.06.2026, 16:06 Uhr

TVSV-Ausstieg auch bei Mobility:

Verhandlungen über neuen TV SMO-NL abgeschlossen

  • 22.05.2026
  • Operativ, Konzern

Nachdem 2025 für die Niederlassungen der Siemens AG die Verhandlungen zur Überleitung aus der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung (TvSv) in die regionalen Flächentarifverträge der Metall- und Elektroindustrie erfolgreich abgeschlossen wurden, standen in den vergangenen Monaten entsprechende Verhandlungen auch für die Niederlassungsstandorte der Siemens Mobility an.

Im Unterschied zur Ausgangssituation in der Siemens AG konnte für die drei betroffenen Flächenbetriebe der Mobility (SMO) mit insgesamt rund 700 Beschäftigten die Überleitung in das tarifliche Entgeltsystem der Metall- und Elektroindustrie NRW bereits in 2023 im Rahmen des TV SMO-NL umgesetzt werden (siehe Anschluss für TVSV bei Siemens Mobility). Damit blieben im Wesentlichen noch die bisherigen TvSv-Regelungen zur tariflichen Arbeitszeit und zur Eigenbeteiligung für Qualifizierung als abweichende Regelungsgegenstände übrig.

Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen aus den Niederlassungsbetrieben der SMO war dabei vor allem wichtig, dass der Anpassungsprozess zeitlich nicht über den entsprechenden Gesamtzeitraum der tariflichen Anpassungen in der Siemens AG hinausgehen dürfe. Genau darauf wollte die Firmenseite jedoch mit Verweis auf besondere wirtschaftliche Herausforderungen der kommenden zwei bis drei Jahre hinaus. Mehrere intensive Verhandlungsrunden waren daher erforderlich, um schließlich ein für beide Seiten tragfähiges Tarifergebnis zu erreichen.

Mit dem Änderungstarifvertrag wird die tarifliche Wochenarbeitszeit bundesweit einheitlich und bei vollem Entgeltausgleich ab dem 01.10.2026 zunächst auf 35,7 Stunden und ab dem 01.10.2029 auf 35,0 Stunden abgesenkt. Parallel dazu wird die jährliche Eigenbeteiligung für Qualifizierung („50-Quali-Stunden“) ab dem 01.10.2026 schrittweise um 10 Stunden je Geschäftsjahr reduziert und ab  Oktober 2030 komplett gestrichen. Hierbei bleibt es im kommenden Geschäftsjahr 2027 noch bei der bestehenden pauschalen Einarbeitung (von dann jährlich 40 Stunden) des Eigenbeitrags, während ab dem darauffolgenden Geschäftsjahr 2028 die jeweils maximal beizusteuernde Eigenbeteiligung nur noch für tatsächlich vereinbarte und umgesetzte Qualifizierungszeiten einzubringen ist. Im Durchschnitt des Gesamtanpassungszeitraums beträgt die Eigenbeteiligung für Qualifizierung also maximal 30 Stunden/Geschäftsjahr und liegt damit genauso hoch wie in der Siemens AG.

Anatoli Klassen, im Siemens Team der IG Metall als Unternehmensbeauftragter für Siemens Mobility zuständig, fasst zusammen: „Der Arbeitgeber hat mehrfach auf die spezifischen wirtschaftlichen Herausforderungen im Mobility-Servicegeschäft der kommenden Jahre verwiesen. Für uns war entscheidend, trotzdem zügig erste Anpassungsschritte umzusetzen und den Prozess zum Ende des Geschäftsjahrs 2030 abzuschließen. Das war streckenweise hart umkämpft, aber durch den starken Zusammenhalt der betroffenen Kolleginnen und Kollegen konnten wir uns letztlich durchsetzen. Somit haben wir für die kommenden Geschäftsjahre eine stetige Verbesserung beim Eigenbeitrag für Qualifizierung und kommen damit insgesamt vor allem gegen Ende des Anpassungsprozesses sogar noch etwas zügiger zum Ziel. Und nicht zu vergessen: Mit den Tarifbestimmungen der Metall-und Elektroindustrie NRW kommt nun auch für die drei Flächenbetriebe der Mobility die 35-Stunden-Woche endlich überall an.”