Siemens Dialog
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20.04.2024, 09:04 Uhr

Leiharbeiter besonders benachteiligt

  • 17.03.2009
  • Allgemein

Die Dringlichkeit von Mindeststandards für den Einsatz von Leiharbeit unterstreicht eine Erhebung der Hans Böckler-Stiftung. Sie untermauert die verbreitete Kritik: "Leiharbeiter und befristet Beschäftigte tragen unter den so genannten atypisch Beschäftigten besonders hohe Arbeitsmarkt-Risiken: Sie bekommen weniger Geld, werden schneller arbeitslos und sind bei der Weiterbildung benachteiligt."

Die Arbeitsmarktexperten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (<link http: www.boeckler.de _blank external-link-new-window>WSI) der Hans Böckler-Stiftung warnen nach ihrer <link http: www.boeckler.de _blank external-link-new-window>undefinedErhebung nachdrücklich, dass sich diese ohnehin kritische Situation ohne bessere Regulierung "noch drastisch verschärfen" wird. Immerhin scheinen sich auch immer mehr Unternehmen der untragbaren Situation bewusst zu sein: Vereinbarungen zum Schaffen akzeptabler Rahmenbedingungen sind bei Firmen wie Siemens, Audi oder BMW in Vorbereitung oder bereits geschlossen.

Gegen das Unterlaufen betrieblicher Standards

Eine Analyse von 110 solcher Vereinbarungen zu Leiharbeit und befristeter Beschäftigung durch die Hans Böckler-Stiftung zeigt, dass etwa Siemens mit der beabsichtigten Rahmenvereinbarung zur Leiharbeit genau im Trend liegt: "Nur noch ältere Betriebsvereinbarungen verweisen auf die Tarifverträge der Leiharbeitsbranche. Dagegen wird heute immer stärker der Versuch unternommen, durch Betriebsvereinbarungen gleiche Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer im Entleihbetrieb herbeizuführen." Das erfeuliche Fazit: "Offenkundig wehren sich immer mehr Betriebsräte erfolgreich gegen den Druck der Arbeitgeber, betriebliche Lohn- und Gehaltsstandards mittels Leiharbeit zu unterlaufen."

Wichtige Aspekte aktueller Vereinbarungen sind der Analyse zufolge die Integration von Leiharbeitnehmern etwa durch Bevorzugung gegenüber Fremdbewerbern und, wo immer möglich, die Übernahme nach einer bestimmten Einsatzzeit. Hinzu kommen Ansätze, die Qualifizierung von Leiharbeitnehmern betrieblich zu regeln und die örtlichen Betriebsräte über das Mitbestimmungsminimum des Betriebsverfassungsgesetzes hinaus an Personalplanung und -maßnahmen zu beteiligen.