Siemens Dialog
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25.04.2024, 11:04 Uhr

Manche mögen's heiß

  • 17.07.2014
  • Allgemein

... aber bitte schön nicht gerade am Arbeitsplatz. Es wird derzeit wieder so richtig sommerlich - die IG Metall-Tipps für den Arbeitsplatz helfen unter dem Titel "Wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird" dabei, trotzdem einen kühlen Kopf zu behalten.

Im Sommer häufen sich die Anfragen zum Thema "Hitze am Arbeitsplatz". Darf die Temperatur die 26 Grad-Grenze überschreiten? Ist der Arbeitgeber zu Vorkehrungen verpflichtet? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, damit die Hitze erträglich bleibt? Das sind nur ein paar Beispiele aus den häufig an die IG Metall gestellten Fragen.

Weil's immer wieder heiß wird ...

Schon seit Sommer 2010 gilt die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR), durch die die alte Arbeitsstätten-Richtlinie 6. ersetzt wurde. Die von der <link http: www.baua.de de startseite.html _blank external-link-new-window baua>Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin "ASR A3.5 Raumtemperatur", so die exakte Bezeichnung im Amtsdeutsch, formuliert klar nachprüfbare Bedingungen, unter denen eine Überschreitung der 26-Grad-Grenze überhaupt erlaubt ist. So wird beispielsweise ausgeschlossen, dass schon im Frühjahr oder noch im Herbst hinter Glasfassaden oder in Fabrikhallen übermäßig geschwitzt werden muss. Außerdem gibt es klarere und strengere Maßnahmen, damit die Sommerhitze erträglicher wird.

Die Extra-Ausgabe Nr. 39 der IG Metall-Tipps für den Arbeitsplatz fasst wesentliche Punkte der ASR A3.5 übersichtlich zusammen und nennt wichtige Punkte, auf die der Betriebsrat in der betriebliche Praxis achten sollte.


» <link http: www.google.de _blank external-link-new-window>ASR A3.5 Raumtemperatur als PDF auf den Seiten der BAuA