Siemens Dialog
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20.04.2024, 00:04 Uhr

Millionenentschädigung für entlassene FSC-Beschäftigte

  • 14.05.2010
  • Allgemein

Für die Betroffenen ist es eine späte Genugtuung, für künftige Konflikte ein wichtiger Präzedenzfall: Der höchste finnische Gerichtshof hat Fujitsu Siemens Computers verurteilt, eine Entschädigung in Höhe von knapp drei Millionen an entlassene Arbeitnehmer zu zahlen, weil vor einer Werksschließung im Jahr 2000 die Anhörungspflicht nicht hinreichend und rechtzeitig erfüllt wurde.

Im Jahr 2000 hatte FSC sein Werk in Espoo bei Helsinki geschlossen und rund 450 Beschäftigte entlassen. Insgesamt elf finnische Gewerkschaften hatten daraufhin stellvertretend für 223 der Betroffenen geklagt. Ihr Vorwurf: FSC hatte im Vorfeld der Schließung die obligatorischen Anhörungen und Beratungen mit der Arbeitnehmerseite nicht beziehungsweise nicht ausreichend durchgeführt.

2,45 Millionen Euro plus Zinsen ab Mai 2001

Wie der Internationale Metallgewerkschaftsbund <link http: www.imfmetal.org _blank external-link-new-window>undefinedIMF berichtet, muss FSC-Rechtsnachfolger Fujitsu dieses Versäumnis nun teuer bezahlen: 2,45 Millionen Euro sind an Gehaltsnachzahlungen für sechs Monate plus Zinsen ab Mai 2001 fällig, hinzu kommen die Kosten für das rund zehnjährige Verfahren.

Signalwirkung für die Anhörungspflicht

Neben der späten Gerechtigkeit für die Betroffenen hat das Urteil eine Präzendenzwirkung für künftige Konflikte um die Anhörung der Arbeitnehmerseite bei Betriebsschließungen. Der oberste finnische Gerichtshof nämlich stützt seine Entscheidung maßgeblich auf eine EU-Direktive. Für den Fall FSC hatte er im September 2009 das Verfahren ausgesetzt und beim Europäischen Gerichtshof (Foto) eine genauere Interpretation als Vorabentscheidung angefordert, die das Urteil entscheidend prägte. Nicht nur finnische Gewerkschaften hoffen nun, dass europäische Unternehmen ihre Anhörungspflichten in Zukunft ernster nehmen, um ähnlichen Niederlagen vorzubeugen.