Siemens Dialog
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25.04.2024, 11:04 Uhr

"Mindestlohn light"

  • 17.11.2011
  • Allgemein

- so bezeichnet der DGB, was die CDU auf ihrem Leipziger Parteitag zur Lohnuntergrenze beschlossen hat. Tatsächlich verfehlt der halbgare Kompromiss, mit dem Angela Merkel die verschiedenen Gruppierungen ihrer Partei unter einen Hut gebracht hat, entscheidende Ziele.

Sturm im Wasserglas

Das, worauf sich die CDU nach vielem Gerangel letztlich geeinigt hat, lässt den Status Quo in Sachen Mindestlohn im wesentlichen unangetastet. Der Beschluss zur Lohnuntergrenze umgeht echte Veränderungen so konsequent, dass der vorausgegangene Zank in Union und Koalition rückblickend ebenso wenig gerechtfertigt scheint wie die ersten positiven Reaktionen aus Opposition und Gewerkschaften. Der zweite IG Metall-Vorsitzende Detlef Wetzel macht dazu keine Umschweife: "Das ist ein Placebo-Instrument, genau wie die CDU alles, was dieses Thema angeht, im Sinne von Placebo organisiert. Auch weiterhin werden viele Menschen in Deutschland von ihrer Arbeit nicht leben können."

Geschickt vorbeigemogelt

In der Tat mogelt sich der Kompromiss den entscheidenden Punkten vorbei: Statt flächendeckender Regelungen soll es die Berücksichtigung "regionaler und branchenspezifischer Besonderheiten" geben, statt eines gesetzlichen Rahmens Verhandlungen in einer Kommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Klare Eckpunkte sind damit nicht gesetzt worden, die weitere Entwicklung bleibt weitgehend offen. Wer glaubte, in naher Zukunft müsste in Deutschland niemand mehr für fünf oder sechs Euro die Stunde arbeiten, hat einen deutlichen Dämpfer bekommen.

Die IG Metall erneuert daher ihre Forderung nach einem Mindestlohn, der diesen Namen auch verdient. Nur eine gesetzliche Untergrenze schafft Klarheit und verhindert, dass Menschen für Armutslöhne arbeiten und dabei auf staatliche Unterstützung angewiesen sind; diese Untergrenze setzt sie bei acht Euro fünfzig pro Stunde an.

"Mindestlohn light"

DGB-Vorstandmitglied Claus Matecki nannte den CDU-Beschluss einen "keinesfalls großen Wurf", zumal das Modell etlicher Differenzierungen durch eine Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften ein "intransparentes Tarifwirrwarr" befürchten lässt. Gleichzeitig warf er eine weitere Frage auf: Selbst für diese "Mindestlohnlösung light" bleibt abzuwarten, ob der Koalitionspartner FDP die Umsetzung nicht blockiert. Auch der DGB fordert daher erneut gesetzlich geregelte und einheitliche Mindestlöhne von mindestens 8,50 Euro pro Stunde.