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29.03.2024, 06:03 Uhr

Neuer Entgelttarifvertrag in der Leiharbeit

  • 18.09.2013
  • Allgemein

Die Tarifgemeinschaft des DGB hat einen neuen Entgelttarifvertrag mit den beiden Arbeitgeberverbänden IGZ und BAP vereinbart. Das Grundentgelt für Leiharbeitsbeschäftigte steigt ab Januar 2014 stufenweise um 9,6 Prozent im Westen und 12,8 Prozent im Osten - nach den 2012 erreichten Branchenzuschlägen eine weitere deutliche Verbesserung.

Der Einigung erfolgte nach seit dem Frühjahr laufenden zähen Verhandlungen am Dienstag in Berlin. Der Tarifvertrag soll bis zum 31. Dezember 2016 gelten und wird nach Zustimmung aller Beteiligten ab November 2013 wirksam. Die Tarifkommission der IG Metall berät am Dienstag in Frankfurt über die Zustimmung.

Stufenweise Anhebung ...

Der Mindestlohn für LeiharbeitnehmerInnen wird in drei Stufen im Januar 2014, April 2015 und Juni 2015 auf 9,00 (West) beziehungsweise 8,50 Euro (Ost) angehoben, wodurch sich auch der Lohnunterschied deutlich verringert. Darüber hinaus wurde erreicht, dass Leiharbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen, was auch den Stammbeschäftigten unmittelbar zugute kommt.

... zu erheblich besseren Einkommen

"Mit dem ausgehandelten Tarifvertrag und insbesondere dem Mindestlohn von 8,50 Euro sichern und verbessern wir die Einkommenssituation für die Leiharbeitsbeschäftigten in Deutschland erheblich", erklärte Helga Schwitzer, als geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall für Tarifpolitik zuständig.

Politische Lösung bleibt notwendig

Dennoch warnte sie davor, den Tarifvertrag für ein Allheilmittel nach wie vor bestehende Probleme und Missbrauch in der Leiharbeit zu halten. Die IG Metall fordert daher unverändert, Leiharbeit auf ihren ursprünglichen Zweck zurückzuführen, also das Abfedern von Auftragsspitzen. Dazu bedarf es solider politischer Regelungen, so Schwitzer: "Die Tarifparteien allein können die Probleme nicht lösen, die von einer neoliberalen Politik verursacht wurden.

Auch den mittlerweile offenkundigen Trend, angesichts ihrer zunehmenden Eindämmung von der Leiharbeit auf Werkverträge auszuweichen, erwähnte Schwitzer in diesem Zusammenhang. Ihr Fazit: "Die Aufgabe liegt darin, Leiharbeit nicht als Instrument zum Lohndumping einzusetzen und auch das systematische Ausweichen in Werkverträge zu bekämpfen. Die Politik darf hier nicht rumeiern, sondern muss durch klare gesetzliche Regelungen den Missbrauch eindämmen."