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25.04.2024, 20:04 Uhr

Öffentliche Aufträge: NRW mit gutem Beispiel voran

  • 10.06.2011
  • Allgemein

Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das schon seit langem von den Gewerkschaften geforderte Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge formuliert. Betroffen sind unter anderem Tariftreue, Entgelt und Leiharbeit in den Unternehmen, die sich um solche Aufträge bewerben.

Claus Matecki, Harry Voigtsberger.

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

Weitere Aspekte sind Umweltschutz, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und die Gleichstellung von Frauen. NRW-Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger <link http: www.mbv.nrw.de presse pressemitteilungen tariftreuegesetz-07_06_2011 index.php _blank external-link-new-window>undefinederklärte, das so genannte Tariftreue- und Vergabegesetz setze "ein klares Zeichen gegen Sozialdumping und für faire Löhne" und schütze die Unternehmen im Land vor unfairem Wettbewerb. Öffentliche Aufträge gehen demnach in Nordrhein-Westfalen nur noch an Firmen, die unter anderem mindestens einen Stundenlohn von 8,62 Euro zahlen.

"Wegweisend für die ganze Republik"

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist der Gesetzentwurf "wegweisend für die ganze Republik". DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki erklärte in einer <link http: www.dgb.de presse _blank external-link-new-window>undefinedPressemitteilung am Mittwoch in Berlin, die vorgesehenen Regelungen könnten Lohndumping im Bereich öffentlicher Auftragsvergaben wirksam einen Riegel vorschieben. Als erfreulich bewertete er darüber hinaus, dass auch die ILO-Kernarbeitsnormen aufgenommen wurden: "Diesem guten Beispiel aus Nordrhein-Westfalen sollten nun auch die anderen Bundesländer folgen und ihre Vergabegesetze entsprechend gestalten oder nachbessern."