Siemens Dialog
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29.03.2024, 07:03 Uhr

Entschädigung für Verdienstausfall bei Kinderbetreuung

Es darf bisschen mehr sein

  • 24.04.2020
  • Operativ

Die Politik beschließt in der Coronakrise mehr oder minder einhellig Unterstützungsleistungen für Unternehmen und Beschäftigte. Siemens steht erfreulicherweise so stabil da, dass Betriebsräte und IG Metall häufig eine zusätzliche Besserstellung für Beschäftigte erreichen. [Update: Übernahme bei Mobility und Energy]

So wird das Kurzarbeitergeld bereits auf 85 Prozent des Nettoverdienstes aufgestockt (siehe Solidarisch durch die Krise). Der jüngste Beschluss der Koalition über eine gestaffelte Erhöhung bleibt daher bei der Mehrheit der Siemens-Beschäftigten ohne Folgen; profitieren können nur Beschäftigte mit Kindern nach 7 Monaten Kurzarbeit, und auch diese nur mit 2% Erhöhung und maximal bis zum 31. Dezember.

Für viele Betroffene bei Siemens hingegen gibt es gute Nachrichten, wenn sie Verdienstausfälle wegen Corona-bedingter Kinderbetreuung (also einen sogenannten "Betreuungsnotstand") erfahren: Siemens stockt die seit März im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Entschädigung analog zum Kurzarbeitergeld auf 85 (statt 67) Prozent auf. Der Höchstbetrag ist allerdings auf 2.558 € monatlich gedeckelt. Außerdem gilt dies maximal sechs Wochen und nur bei Vorliegen einiger Voraussetzungen, beispielsweise darf Home Office nicht möglich sein.

Ein weiterer Erfolg kommt ebenfalls Eltern zugute: Die Möglichkeit, das in der Tarifrunde 2018 erreichte Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) in freie Tage zu wandeln, wird auf Teilzeitkräfte mit Kindern ausgeweitet.

Weitere Details und individuelle Beratung bieten die örtlichen Betriebsräte, denen an dieser Stelle auch einmal für ihren gerade in der aktuellen Lage enorm engagierten Einsatz gedankt wird!


Update 30.04.: Sowohl bei Siemens Mobility, als auch bei Siemens Energy sind diese Vereinbarungen mittlerweile 1:1 übernommen worden.