Siemens Dialog
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29.03.2024, 08:03 Uhr

Solidarbetrag im Geltungsbereich von ERA und TvSv

Tarifliches Plus im Februar

  • 10.02.2021
  • Operativ

Vor dem Hintergrund der Pandemie und ihrer sozialen Folgen schloss die IG Metall mit den Arbeitgeberverbänden im März 2020 einen "Solidar-Tarifvertrag 2020". Er sah u.a. die Bildung betrieblicher Finanzierungstöpfe vor, in welche die Arbeitgeber 350€ je Vollzeitbeschäftigten einzahlten, um insbesondere soziale Härten bei Kurzarbeit zu mindern. Die bis Jahresende 2020 nicht ausgeschöpften Mittel in diesen Töpfen kommen nun im Februar 2021 zur Auszahlung.

Für die Beschäftigten im Geltungsbereich der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung (TvSv) wurde analog zu den betrieblichen Töpfen im ERA-Bereich ein eigener, überbetrieblicher "TvSv-Solidartopf" gebildet. 

Die tatsächlich Nutzung dieser "Solidartöpfe" gestaltete sich in den Siemens-Betrieben durchaus unterschiedlich: Je nachdem, ob und in welchem Umfang beispielsweise Kurzarbeit im Betrieb angewendet werden musste und welche konkreten Vereinbarungen im Zusammenhang mit besonderen Härten zwischen den Betriebsparteien getroffen wurden, sind die Töpfe bis Jahresende 2020 komplett, teilweise oder auch gar nicht ausgeschöpft worden. Und je nach dem fällt nun im Februar 2021 auch die Höhe der fälligen Auszahlungen aus.

Im Geltungsbereich der TvSv-Beschäftigten wird so zum Beispiel ein Einmalbetrag von 298,51 € (brutto, bei Vollzeit) fällig; für Teilzeitbeschäftigte wird der Betrag im Verhältnis zur Wochenarbeitszeit berechnet; für Auszubildende beläuft er sich auf 149,26 €.

Profitieren können von der Auszahlung alle Tarifmitarbeiter:innen, die zum Stichtag 1. Dezember 2020 in einem Beschäftigungsverhältnis bei Siemens standen.

Im Zusammenhang mit diesem tariflichen Plus lohnt sich ein Blick auf die aktuell laufende Tarifrunde in der Metall und Elektroindustrie. Die IG Metall fordert neben einer entgeltpolitischen Volumensteigerung von 4 Prozent auch verbesserte Optionen für Beschäftigungssicherung und einen Rahmen für betriebliche "Zukunftstarifverträge".

Was aber bieten die Arbeitgeber an? Eine Forderung nach „automatischer Differenzierung“ tarifliche Leistungen sollen also nur dann gezahlt werden, wenn die Unternehmen finden, sie könnten es auch sich leisten. Angesichts der aktuellen Zahlen bei Siemens, die die ohnehin schon soliden Erwartungen noch übertroffen haben, wäre das sogar begründbar - ob die Verantwortlichen aber freiwillig eine solche Vorreiterrolle in der Branche übernehmen würden, darf bezweifelt werden.

In einigen Tarifbezirken wurde auch eine Nullrunde für 2021 vorgeschlagen, eine Einmalzahlung in 2022 und (vielleicht!) eine Entgelterhöhung Ende 2022 angeboten. Offenbar halten die Arbeitgeberverbände die IG Metall für "pandemiegelähmt" und wollen das ausnutzen - sorgen wir gemeinsam dafür, dass diese Rechnung nicht aufgeht!