Siemens Dialog
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25.04.2024, 07:04 Uhr

Rüffel für Siemens in Maryland

  • 11.03.2013
  • Konzern

Im Herbst 2012 legte die US-Gewerkschaft USW Beschwerde gegen Siemens ein, weil das Management an einem Standort eine Abstimmung über gewerkschaftliche Vertretung im Betrieb unzulässig beeinflusst hatte; auch die IG Metall schaltete sich mit Blick auf das Internationale Rahmenabkommen ein, das solche Dinge untersagt. Im Januar entschieden die zuständigen Behörden in der Angelegenheit.

"Gewerkschaftsabwehr" ...

Die USW (<link http: www.usw.org _blank external-link-new-window usw>undefinedUnited Steel Workers) hatte die Abstimmung in North East (Maryland) im September 2012 verloren, nachdem das Management sich aktiv für eine Ablehnung der gewerkschaftlichen Vertretung eingesetzt hatte. Unter anderem wurde dabei ein auf "Gewerkschaftsabwehr" spezialisierter Unternehmensberater eingesetzt; das Management selbst wandte sich auf Versammlungen und <link http: assets.usw.org our-union international-global documents anti-letter-aug-3-2012_de.pdf _blank external-link-new-window>undefinedschriftlich mit diffusen Drohungen unmittelbar an die Beschäftigten: "Ich bitte um Ihre NEIN-Stimme in der anstehenden Abstimmung."

Die massiven Bemühungen des Managements führten insofern zum Erfolg, dass die teilweise regelrecht eingeschüchterten Beschäftigten sich Anfang September gegen die Anwesenheit einer Gewerkschaft im Betrieb aussprachen (siehe Gewerkschaft muss draußen bleiben). Dies hat sich allerdings mittlerweile als Eigentor herausgestellt: Die USW legte Beschwerde bei der zuständigen Behörde, dem National Labor Relations Board (<link http: www.nlrb.gov _blank external-link-new-window>undefinedNLRB) ein und hatte keine Mühe, die unzulässige Beeinflussung mit zahlreichen Beispielen zu belegen - 11 von 14 Vorwürfen wurde stattgegeben.

... führt zum Eigentor

Ende Januar wurde die Abstimmung daraufhin für nichtig erklärt und muss folglich wiederholt werden. Um weiteres Störfeuer zu unterbinden wurde Siemens außerdem verpflichtet, eine Art Unterlassungserklärung auszuhängen und den Beschäftigten in Versammlungen bekanntzumachen. Zusammengefasst erklärt Siemens darin, jede Beeinflussung der gewerkschaftlichen Aktivitäten und der Meinung der Beschäftigten darüber zu unterlassen (siehe NoticeToEmloyees.pdf).

Bedeutung über den Standort hinaus

In North East bleibt nun abzuwarten, wie sich die Beschäftigten unter diesen Vorzeichen in der Wiederholung der Abstimmung entscheiden. Eigentlich geht es aber für Siemens über den kleinen Standort und die USA hinaus um eine grundsätzliche Frage: Kann ein Unternehmen wie Siemens, zumal mit Blick auf die eigene Compliance-Kultur und das Internationale Rahmenabkommen mit der Arbeitnehmerseite, anti-gewerkschaftliche Umtriebe einfach schulterzuckend mit Verweis auf nationale Verantwortlichkeiten abtun - oder benötigt man eindeutige, Siemens-weit verbindliche Grundregeln?