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25.04.2024, 21:04 Uhr

Schelsky-Urteil rechtskräftig

  • 26.10.2010
  • Allgemein

Insgesamt rund zwei Jahre hat die Revision des Urteils gegen den früheren AUB-Chef Wilhelm Schelsky gedauert. Das Ergebnis vor dem Bundesgerichtshof zieht nun einen juristischen Schlussstrich: Das Urteil vom November 2008 wegen Betrugs und Steuerhinterziehung ist rechtskräftig, lediglich das Strafmaß ist wegen fehlender Beweise für den Vorwurf der Untreue zu korrigieren.

Wilhelm Schelsky

Betrug und Steuerhinterziehung bestätigt, Untreue nicht eindeutig

Wie der Bundesgerichtshof am Montag mit einer <link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window bgh>Presseerklärung bekanntgab, rechtfertigen die durch das Landgericht Nürnberg-Fürth getroffenen Feststellungen "eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue bislang nicht". Von einer "weitergehenden Aufklärung des Untreuevorwurfs" wird abgesehen, da von ihr hierzu keine wesentliche Änderung zu erwarten steht. Gleichzeitig wird betont, dass die Verurteilung wegen Betruges, Hinterziehung von Einkommensteuer und Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer zugunsten von Siemens Bestand hat.

Straftatbestand nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Interessant aus Sicht der Interessenvertretung ist die Tatsache, dass der BGH die Zahlungen von Siemens an Schelsky beziehungsweise die AUB klipp und klar als Straftatbestand nach <link http: www.gesetze-im-internet.de betrvg __119.html _blank external-link-new-window>§ 119 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder) bezeichnet. Die AUB hatte nach der Trennung von Schelsky den Eindruck zu erwecken versucht, der Vorgang sei im Grunde eine Privatangelegenheit Schelskys und vor allem ein Steuervergehen. Die Presseerklärung des BGH stellt im Gegensatz zu dieser zweifelhaften Auslegung nochmals eindeutig fest, auf den "hier verwirklichten Straftatbestand des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz" sei nur "mangels Strafantrags eine unmittelbare Verurteilung nicht gestützt" worden.