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25.04.2024, 04:04 Uhr

Sommer: Tarifeinheit gesetzlich regeln

  • 25.06.2010
  • Allgemein

Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, hat nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur betrieblichen Tarifeinheit eine gesetzliche Regelung gefordert: "Die Tarifautonomie ist ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und hat wesentlich zum Wohlstand und sozialem Frieden in Deutschland beigetragen. Zur Tarifautonomie gehört die Tarifeinheit."

Gemeinsame Initiative von Gewerkschaften und Arbeitgebern

Sommer erklärte am Dienstag beim zweiten Weltkongress des Internationalen Gewerkschaftsbundes in Vancouver, der DGB befürchte nach der Entscheidung des BAG eine Zersplitterung der Tariflandschaft mit negativen Auswirkungen für Beschäftigte und Unternehmen: " Aus Sicht der Gewerkschaften muss die Tarifeinheit im Betrieb jetzt gesetzlich geregelt werden. Hierzu haben DGB und BDA in einer gemeinsamen Initiative Eckpunkte vorgelegt."

Tarifeinheit sichert Solidarität

In den DGB-Gewerkschaften herrscht die einhellige Überzeugung, dass sich das Prinzip 'Ein Betrieb – ein Tarifvertrag' bewährt hat und im Interesse beider Tarifvertragsparteien liegt. Für die ArbeitnehmerInnen stärkt sie den Zusammenhalt in den Belegschaften und verhindert das Ausspielen einzelner Belegschaftsteile gegeneinander.

Schnelles Handeln nötig

Sommer betonte darüber hinaus, dass angesichts der zahlreichen aktuellen Probleme schnelles Handeln der Bundesregierung nötig ist: "Krisen und Chaos haben wir schon genug, die Betriebe und Belegschaften leiden ohnehin unter der Wirtschaftskrise und der anhaltenden Sorge um den Arbeitsplatz. Was wir jetzt nicht brauchen, ist eine neue Krise an der Tariffront. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Regelungslücke im Tarifvertragsgesetz schnellstmöglich zu schließen und die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln."

Mehrheitsprinzip, Klarheit und Sicherheit

Aus Sicht des DGB stehen für eine entsprechende Regelung durch ein Tarifvertragsgesetz mehrere Punkte im Vordergrund. An erster Stelle steht das Mehrheitsprinzip:"Wenn mehrere Tarifverträge von unterschiedlichen Gewerkschaften in einem Betrieb existieren, soll der Tarifvertrag gelten, der von der Gewerkschaft geschlossen wurde, die die meisten Mitglieder in dem Betrieb hat." An zweiter Stelle folgen Klarheit und Sicherheit an der Tariffront, gefolgt von der Notwendigkeit einer Friedenspflicht bei bestehendem Tarifvertrag: "Sind zwei Tarifverträge für einen Betrieb von unterschiedlichen Gewerkschaften geschlossen worden, dann gilt während der Laufzeit des Vertrages der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb die Friedenspflicht. Sie gilt dann auch für Gewerkschaften, die im Betrieb eine Minderheit der Belegschaft vertreten."

Wettbewerb und Vertrauensschutz

Eine neu geregelte Tarifeinheit stellt wie schon immer kein Monopol für bestimmte Tarifvertragsparteien dar. Verschiedene Gewerkschaften können in fairem und demokratischem Wettbewerb austragen, wer aufgrund seiner Mitgliederzahlen den letztlich entscheidenden Tarifvertrag abschließt: "Wer die meisten Mitglieder und einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, dessen Tarifvertrag gilt. Die DGB-Gewerkschaften stellen sich selbstbewusst diesem Wettbewerb."