Siemens Dialog
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29.03.2024, 06:03 Uhr

SPS - Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretungen

  • 31.10.2012
  • Allgemein

Das "Siemens-Produktions-System" zählt zu den ganzheitlichen Produktionssystemen, die zurzeit in den Unternehmen der deutschen Industrie Einzug halten. Die Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung von Siemens hat zu diesem Thema mit einem Workshop speziell für Schwerbehindertenvertretungen begonnen.

Ein Bericht von Christine Bauer und Robert Berkenhagen:

24 Teilnehmer trafen sich vom 23. bis 24. Oktober in der Berliner IG Metall-Bildungsstätte Pichelssee zu einer Auftaktveranstaltung. Mit Nils Bolwig vom Ressort "Arbeitsgestaltung und Qualifizierungspolitik" beim Vorstand der IG Metall in Frankfurt und Nils Kummert, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, waren zwei Experten zu dieser Thematik anwesend. Das Seminar wurde außerdem von der Gitta mbH durch Dipl. Ing. <link http: www.gittambh.de ueber-uns-das-gitta-team-wolfgang-koetter.php _blank external-link-new-window>undefinedWolfgang Kötter und Irene Schulz vom Siemens Team der IG Metall fachlich unterstützt. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung war vertreten durch Christine Bauer (Erlangen) und Robert Berkenhagen (Berlin).

SPS: Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten

Im Zentrum der beiden Tage standen folgende Fragestellungen: Welche Auswirkungen hat die Einführung des Siemens Produktionssystem bzw. haben Lean-Konzepte in den Büros auf die Beschäftigungsbedingungen leistungsgeminderter, älterer und schwerbehinderter KollegInnen, und welche Gestaltungsmöglichkeiten stehen den Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräten zur Verfügung? Welche Regelungsinhalte bestehender (Gesamt-)Betriebsvereinbarungen sind vor Ort wie umsetzbar?

Nachhaltig am SPS-Einführungsprozess mitwirken

Die Teilnehmer in Berlin waren sich nach der Veranstaltung einig: Die Workshops müssen fortgeführt werden, um nachhaltig am Einführungsprozess mitzuwirken. Nachteile aus der Einführung des Siemens-Produktions-Systems sind nur über eine aktive Beteiligung der Interessenvertretungen unter Nutzung der vielfältigen Mitbestimmungsrechte und unter Einbeziehung der Belegschaft zu vermeiden. Nur mit dem gemeinsamen Handeln von Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräten ist dies möglich.