Siemens Dialog
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19.04.2024, 09:04 Uhr

Tarifergebnis: Übertrag auf den Geltungsbereich TVSV

  • 13.04.2018
  • Operativ

Das viel beachtete Ergebnis der diesjährigen Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie wird nun ohne Einschränkung auch auf den Geltungsbereich der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung übertragen. Wir bringen Infos und die neuen Tariftabellen.

Mehr Zeit, Geld und Selbstbestimmung!

Im Februar erzielte die IG Metall nach einer harten Auseinandersetzung einen bemerkenswerten Tarifabschluss, der mit mehr Mitbestimmung in Sachen Arbeitszeit und einer ordentlicher Entgelterhöhung die hochgesteckten Ziele erreichte. Zuvor war der angesichts einer ungewöhnlichen Forderung auch ungewöhnlich harte Widerstand der Arbeitgeber unter anderem durch den ersten Einsatz ganztägiger Warnstreiks überwunden worden.

Der durchschlagende Erfolg der Tarifrunde kommt nun auch ohne Einschränkung im Geltungsbereich der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung (TVSV) an. Die entsprechenden Tarifverträge werden zwar derzeit noch redaktionell bearbeitet, die wesentlichen Eckpunkte sind jedoch unter Dach unter Fach. Die IG Metall hatte dies vorangetrieben, damit die Beschäftigten so schnell wie möglich in den Genuss von Einmalzahlung und Entgelterhöhung kommen.

Im Einzelnen erhalten damit Vollzeitbeschäftigte für den März 2018 pauschal 100, Auszubildende 70 Euro. Ab April 2018 erhöhen sich zugleich die Entgelte um 4,3 Prozent, dadurch steigen auch die garantierten Mindestentgelte im übertariflichen Bereich.Ab 2019 gibt es ein tarifliches Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatsverdienstes, dazu einen 400 Euro (Auszubildende 200). Ab 2020 wird diese Zahlung zu 12,3 Prozent des Grundentgeltes der Entgeltgruppe C* (Stufe I).

Tarifliche Freistellung und kurze Vollzeit

Beschäftigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, können statt dieses Zusatzgeldes acht zusätzliche freie Tage im Jahr wählen, von denen zwei der Arbeitgeber trägt. Ab Januar 2019 haben alle in Vollzeit Beschäftigten Anspruch, ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 28 Stunden pro Woche zu senken. Dabei besteht ein verbindliches Rückkehrrecht.

Über Einzelheiten und die genauen Anspruchsvoraussetzungen informieren gerne die IG Metall-Betriebsräte und -Geschäftsstellen vor Ort.


» die aktualisierten Tariftabellen sind ab sofort <link _top internal-link>hier im Siemens Dialog online

» ein Flugblatt zum Übertrag gibt es in unserem <link _top internal-link>Download-Bereich

» Tarifkärtchen mit Infos und den neuen Tabellen gibt es demnächst gedruckt an den Standorten und ab sofort als PDF in unserem <link _top internal-link>Mitgliedsbereich