Siemens Dialog
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25.04.2024, 18:04 Uhr

Tariflicher Meilenstein für IT-Dienstleister

  • 15.01.2014
  • Allgemein

Die Metall- und Elektrotarifpartner in Nordrhein-Westfalen haben mit Abschluss des bundesweit ersten Flächentarifvertrages für IT-Dienstleister einen Durchbruch erzielt. Maßgeblich beteiligt waren ehemalige SiemensianerInnen bei Atos, dem ersten Unternehmen im neuen "Rahmentarifvertrag IT-Dienstleistungen".

Einheitliches Tarifwerk für Atos ...

Ausgangspunkt des RTV IT war das Bestreben Atos', die spätestens nach dem 2011 erfolgten Zusammenschluss von Atos Origin und Siemens IT Solutions and Services im Unternehmen geltende Vielzahl unterschiedlicher Tarifbedingungen auf einer einheitlichen Grundlage zusammenzufassen. Atos beschäftigt derzeit in Deutschland an den Standorten München und Essen insgesamt 8.500 Menschen, für die in Zukunft die Tariferhöhungen der Metall- und Elektroindustrie grundsätzlich übernommen werden. Zehn tarifliche Entgeltgruppen bieten gleichermaßen Mindestabsicherungen im Rahmen der jeweiligen Eingruppierungsmerkmale wie Entwicklungschancen, die in der Spitze bis zu 150 Prozent des Tarifentgelts ermöglichen.

... mit Potenzial für andere Unternehmen

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bewerten den RTV IT aber auch für andere IT-Dienstleister als geeignetes Instrument. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die hohe Anpassungsfähigkeit je nach betrieblichen Bedingungen, beispielweise durch eine Arbeitszeit-Bandbreite von 35 bis 40 Wochenstunden für Vollzeitbeschäftigte oder leistungs- beziehungsweise erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile.

Konrad Jablonski, Unternehmensbetreuer der IG Metall für Atos und Mitglied ihres Siemens Teams, fasst zusammen: "Mit diesem Abschluss besteht erstmals in der IT-Industrie ein präzise auf die Bedingungen dieser Branche zugeschnittener Flächentarifvertrag, mit Regeln zur Ankopplung an künftige Tarifsteigerungen in der Metall- und Elektroindustrie. Gerade für kleine und mittlere IT-Betriebe eröffnen wir so einen spezifischen Weg zur Tarifsicherheit für Beschäftigte wie Unternehmen."