Siemens Dialog
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14.01.2026, 18:01 Uhr

"TV ÜL-SAG" greift ab 1. Oktober:

TVSV: Der Anfang vom Ende

  • 01.10.2025
  • TVSV

Was eigentlich etwas düster klingt, ist für viele Siemens-Beschäftigte und ihre Interessenvertretung tatsächlich ein Grund zur Freude: Der erste Oktober markiert mit Inkrafttreten des im Juli geschlossenen Überleitungstarifvertrags (TV ÜL-SAG) den ersten Schritt von der Tariflichen Sondervereinbarung in die regionalen Flächentarifverträge, also das Ende einer Benachteiligung.

Einer von vielen Meilensteinen: Forderungsübergabe und erste Verhandlung im Juli 2024.

Der “Tarifvertrag zur Überleitung aus der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung in die regionalen Flächentarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in der Siemens AG”, so der sperrige volle Name, beginnt ab diesem Zeitpunkt, sich für alle Beschäftigten in seinem Geltungsbereich bemerkbar auszuwirken.

Kurzer Rückblick: Vor über zwanzig Jahren setzte die Firmenseite für die damaligen Zentralniederlassungen die TVSV als Abweichung vom Flächentarif nach unten durch. Begründet wurde dies mit wirtschaftlichen Argumenten, vor allem dem Wettbewerb mit kleineren lokalen Unternehmen. Die daraus abgeleiteten, mehr oder weniger plausiblen Nachteile sollte die TVSV ausgleichen - in erster Linie durch niedrigeres Entgelt bei höherer Arbeitszeit.

Obgleich die ursprünglichen Bedingungen im Laufe der Jahre an Bedeutung verloren, lehnte Siemens eine oft geforderte Rückführung in den Flächentarif konsequent ab. Viele Tausend Betroffene empfanden diesen Zustand als ungerecht, hatten aber keinen wirksamen Hebel zur Änderung.

Im Laufe der Entgelttarifrunde 2022 zeichnete sich mit dem erkennbar zunehmenden Engagement von Siemens-Betrieben ein Ansatzpunkt ab. Das Siemens Team der IG Metall entwickelte ein entsprechendes Konzept, in das mit konsequenter Beteiligung als zentralem Element (Motto: “Nicht ohne Dich!”) die zuständigen Betriebsräte und bald auch immer mehr Beschäftigte schon früh einbezogen wurden.

Der Rest ist Tarifgeschichte: Nach einer langen und oft schwierigen Auseinandersetzung mit Höhen und Tiefen gelangte im ersten Halbjahr 2025 der Erfolg schrittweise in greifbare Nähe und wurde schließlich Mitte Juli mit Abschluss des Überleitungstarifvertrages erreicht.

Zum ersten Oktober tritt dieser in Kraft und reduziert im ersten Schritt die bislang 50 zusätzlichen Qualifizierungsstunden pro Jahr auf maximal 30. Fast noch wichtiger als die Reduzierung ist jedoch, dass diese Stunden im Gegensatz zu bisher nur dann zu leisten sind, wenn sie auch tatsächlich zur Qualifizierung genutzt werden - ansonsten entfallen sie.

Das Fazit in diesem Fall liegt also auf der Hand: Es handelt sich um den gemeinsam erkämpften, erfreulichen Anfang eines wünschenswerten Endes! Weitere Schritt vor allem hinsichtlich Entgeltüberleitung und Arbeitszeitangleichung an die Fläche (35 Stunden/Woche) werden folgen.