Siemens Dialog
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04.10.2024, 10:10 Uhr

Eckpunkte für Siemens-weite Regelung:

Aufschlag fürs Job-Rad

  • 21.04.2023
  • Allgemein

Das Thema Fahrrad-Leasing („Job-Rad“) sorgt bei vielen Beschäftigten für erregte Gemüter - übrigens mitnichten nur im Siemens-Konzern. Für den allerdings hat das Siemens Team der IG Metall gemeinsam mit der Projektgruppe des Gesamtbetriebsrats mittlerweile einige zentrale Eckpunkte sowie einen entsprechenden Tarifvertragsentwurf formuliert.

Auf deren Grundlage wäre im nächsten Schritt eine bundesweit einheitliche, unternehmens- bzw. konzernbezogene Tarifregelung möglich.

Es würde den Rahmen sprengen, an dieser Stelle die gesamte bisherige Entwicklung darzustellen, ganz zu schweigen von den vielen damit zusammenhängenden Aspekten, ob politisch, inhaltlich oder tariflich. Wesentlich ist aktuell, dass das Siemens Team der IG Metall in enger Abstimmung mit der Projektgruppe des Siemens-Gesamtbetriebsrates inhaltliche Leitplanken und Eckpunkte für eine tarifliche Grundlage bei Siemens erarbeitet hat. Dabei wurden auch die Experten der Interessenvertretungen von Siemens Mobility und Siemens Healthcare einbezogen, um eine adäquate Anwendung im Konzern zu ermöglichen.

Die Herausforderung für eine unternehmens- bzw. konzernbezogene, bundesweit anwendbare tarifliche Lösung besteht darin, die in den verschiedenen regionalen Tarifgebieten bereits bestehenden und teils sehr unterschiedlichen tariflichen Regelungsgrundlagen zu diesem Thema unter einen Hut zu bringen. Nur so aber lässt sich die Voraussetzung für eine bundesweit anwendbare freiwillige Gesamt- oder Konzernbetriebsvereinbarung zur Umwandlung von tariflichem Entgelt zum Zwecke des Fahrrad-Leasings bei Siemens schaffen.

In diesem Sinne hat die IG Metall einen entsprechenden Tarifvertragsentwurf entwickelt und den Zuständigen bei P&O am 23. März mit der Bereitschaft zu entsprechenden Gesprächen bzw. Tarifverhandlungen übermittelt.

Im Sinne der Transparenz machen wir hier die wichtigsten Eckpunkte dieses Entwurfs allen interessierten Beschäftigten zugänglich:

  • angestrebter Geltungsbereich: alle Beschäftigten in sämtlichen Betrieben des Siemens-Konzerns
  • Arbeitgeberin (= Siemens) organisiert als Leasingnehmerin
  • übertarifliche Entgeltbestandteile haben Vorrang bei Entgeltumwandlung
  • Definition eines maximalen Umwandlungsbetrages für tarifliches Entgelt
  • Zweckbindung für (E-) Fahrräder
  • für Berechnungen von Ansprüchen aus Monatsentgelt (z.B. tarifl. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, T-ZUG usw.) bleibt Entgelt ohne Umwandlung maßgeblich
  • Arbeitgeberin trägt Versicherung u. Service
  • Arbeitgeberin erbringt wertgleiche Gegenleistung für ihre eingesparten Sozialversicherungsbeiträge
  • zur Förderung ökologisch-nachhaltiger Mobilität der Beschäftigten und als soziale Ausgleichskomponente bezuschusst Arbeitgeberin den umgewandelten Bruttobetrag in definierten Fällen
  • konkrete Definition der berechtigten Beschäftigtengruppen; Umgangsweise mit „untypischen“ Beschäftigungsverhältnissen (z.B. ATZ, befristete AV usw.)
  • Arbeitgeberin schließt Dienstleistungs- bzw. Rahmenvertrag mit Leasinganbieter/-geber; vor Abschluss oder Veränderung stellen Arbeitgeberin u. Betriebsrat Einvernehmen über Auswahl u. Konditionen her
  • Informationspflicht der Arbeitgeberin zu steuer- u. abgabenrechtlichen Auswirkungen
  • Höchstlaufzeit eines Überlassungsvertrages: 36 Monate
  • detaillierte Regelungen zum Schutz der Beschäftigten bei Störfällen, insbesondere bei entfallendem oder reduziertem Entgeltanspruch sowie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Um Missverständnissen vorzubeugen: Es handelt sich bei diesen Punkten um wesentliche Aspekte aus Sicht der Arbeitnehmerseite, sie sind noch nicht vereinbart und haben somit keinerlei rechtliche Wirkung.