Siemens Dialog
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19.04.2024, 05:04 Uhr

Betriebliche Altersvorsorge mit Stolperfalle

  • 17.11.2016
  • Allgemein

Nicht zuletzt mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 rückt derzeit die Altersvorsorge in den Fokus von Politik und Medien. Durch die demografische Entwicklung gerät die staatliche Rente unter steigenden Druck, ergänzende Vorsorgemodelle sollen mögliche Versorgungslücken füllen. Interessenten sollten allerdings genau hinsehen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Eine der fünf Möglichkeiten <link https: de.wikipedia.org wiki _blank wikipedia>betrieblicher Altervorsorge bieten die sogenannten <link https: de.wikipedia.org wiki direktversicherung _blank wikipedia>Direktversicherungen. Dabei schließt im Prinzip der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für einen Arbeitnehmer ab, die durch Beiträge aus dem Bruttoentgelt finanziert wird. Beschäftigte haben Anspruch darauf, bis zu vier Prozent ihres Bruttoentgelts durch Entgeltumwandlung in einen entsprechenden Vertrag zu investieren; der eingezahlte Betrag wird vor Steuern und Sozialabgaben vom Brutto abgezogen. In diesem Zusammenhang entsteht gleichzeitig der Vorteil für den Arbeitgeber, denn er spart für die entsprechende Summe seinen Anteil an den Sozialabgaben ein.

Kein Abschluss ohne genaue Rechnung

So weit, so gut. Bei der Entscheidung, ob man diese Form der Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung wählt, sollte man jedoch auch die möglichen Stolperstricke beachten und genau nachrechnen. Ansonsten können unerfreulichen Überraschungen bevorstehen, wenn am Ende der Laufzeit die Ausschüttung der eingezahlten Beiträge ansteht, denn: Potenzielle Haken gibt es in diesem Modell der Direktversicherung gleich mehrere.

Sinkende Ansprüche während der Laufzeit ...

So verringert sich der gesetzliche Rentenanspruch, da die Beitragszahlung vor Abzug der Sozialbeiträge vom Brutto abgezogen wird und folglich weniger Geld in die staatliche Rentenversicherung fließt. Aus dem selben Grund sinken analog dazu auch die Ansprüche auf Kranken- und Arbeitslosengeld sowie, wenn jemals erforderlich, die Erwerbsminderungsrente. Negativ schlägt auch zu Buche, dass die Direktversicherung zwar in der Ansparphase steuerfrei ist, angesparte Renten jedoch ab dem Jahr 2040 voll zu versteuern sind. Ob als Einmalbetrag oder monatlich - vor der Auszahlung einer per Entgeltumwandlung erworbenen Rente greift das Finanzamt noch einmal zu.

... und Draufzahlen bei Auszahlung

Ein weiterer erheblicher Nachteil sind die Beiträge an Krankenkasse und Pflegeversicherung bei der Auszahlung. Hier trägt der Versicherte die volle Last allein, also einschließlich des Arbeitgeberanteils. Doppelt bitter ist dies für freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte, die bereits während des Erwerbslebens ohnehin schon den monatlichen Höchstbeitrag an Krankenversicherung gezahlt haben. Wenn dann die verdiente Auszahlung der Direktversicherung ansteht, sind aber auch dafür nochmals die entsprechenden Krankenversicherungsbeiträge fällig. Konkret bedeutet dies nach heutigem Stand ca. 16 Prozent Abzug für Krankenkassenbeiträge, zuzüglich Abzug Pflegeversicherung und Steuern, zuzüglich Abzug an gesetzlicher Rente. Unter dem Strich werden also ca. 20 Prozent (Stand 2016) von der eigentlich erwarteten Auszahlungssumme abgezogen.

Ein wenig anders verhält es sich bei einer monatlichen, lebenslangen Rentenzahlung anstatt einer Einmalauszahlung. Während bei einer Einmalauszahlung die Beiträge komplett von der Auszahlungssumme abgezogen werden, werden die Beiträge bei einer monatlichen Auszahlung auf 10 Jahre "begrenzt". Wie alt man dann werden muss, um mit der Direktversicherung jemals doch noch wieder in die Gewinnzone zu kommen, kann sich jeder selbst unschwer vorstellen.

Am Ende ein Verlustgeschäft

Der Mülheimer IG Metall-Betriebsrat Frank Perkams hat sich als persönlicher Betroffener ausführlich mit der Problematik beschäftigt und wies auch den Siemens Dialog auf sie hin. Er selbst hatte eingedenk der ständigen Ermahnungen, sich über die gesetzliche Rente hinaus fürs Alter abzusichern, über zehn Jahre im Zuge der bei Siemens verbreiteten "Deferred Compensation" einen Teil seines Bruttos einbezahlt. Dann folgte das böse Erwachen: Nach Abzug von Steuern, Solidaritätszuschlag, Krankenkassenbeiträgen und Pflegeversicherung ergab sich rechnerisch eine Auszahlungssumme, die weit unter dem selbst eingezahlten Beitrag lag, von den Arbeitgeberzahlungen und einer Verzinsung ganz zu schweigen.

Schulterzucken von der Politik

Kollege Perkams Überraschung wich bald wachsender Verärgerung, der er in der Folge unter anderem mit Schreiben an die Ministerpräsidentin von NRW sowie den Petitionsausschuss des Bundestages Luft machte - vergeblich, denn: "Alle von mir angesprochen Beteiligten verweisen auf die Gesetzeslage. Ich fühle mich vom Staat hintergangen. Es wäre sinnvoller gewesen das Geld privat anzulegen. Hätte ich das Geld direkt versteuert und dann unter das Kopfkisten gelegt oder selbst gewinnbringend angelegt, wären mir die doppelten Krankenkassenbeiträge und die Pflegeversicherung erspart geblieben."

Hinzu kommt, dass diese Praxis, die 2004 vom Gesetzgeber eingeführt wurde, selbst Altverträge nicht verschont - Bestandsschutz Fehlanzeige. Nur der Gesetzgeber ist in der Lage, einseitig die Vertragsbedingungen selbst für laufende Verträge zu ändern! Eine weitere Unverständlichkeit ist auch, dass privat Versicherte von all diesen Regelungen ausgenommen sind.

Öffentliche Kritik an diesem Modell regt sich allmählich, seit immer mehr Betroffene die böse Überraschung bei Fälligkeit einer Direktversicherung erleben. Außer ihnen und den Gewerkschaften sind selbst die Arbeitgeber zunehmend der Ansicht, dass diese Art der betrieblichen Vorsorge in der jetzigen Form weit am Ziel vorbeischießt. Ein Änderungsantrag im Bundestag scheiterte dennoch, berichtete im Mai das <link http: www.daserste.de information wirtschaft-boerse plusminus sendung br rente-betriebsrente-ungerecht100.html _blank ard>ARD-Wirtschaftsmagazin plusminus im Zusammenhang mit einem ähnlichen Modell der Direktversicherung; es bleibt abzuwarten, ob dies das letzte Wort war.

Bis zu Klärung schlägt Kollege Perkams vor, die Arbeitgeber - in diesem Fall Siemens - an den Kosten der Versicherungen zu beteiligen, und hat dies auch bereits im Gesamtbetriebsrat und bei der IG Metall eingebracht. Die Argumentation liegt auf der Hand: "Der Arbeitgeber spart an jedem Euro, der in solche Versicherungen fließt, seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Setzen wir diese als 100 Prozent an, warum sollte er davon nicht 80 Prozent zuschießen? Er hätte doch immer noch 20 Prozent Ersparnis."

Aufklären, aufklären aufklären

Aber warum sollte ein Arbeitgeber dies freiwillig tun ohne es zu müssen? Frank Perkams Antwort ist eindeutig: "Hier ist die Politik gefragt! Die Alternative ist aufklären, aufklären aufklären. Je weniger Direktversicherungen durch Aufklärung abgeschlossen werden, oder Beiträge in laufenden Verträgen stillgelegt werden, je weniger spart auch der Arbeitgeber ein. Also wäre eine Beteiligung an den Kosten eine Win-Win-Situation für beide Seiten."

So lange sich jedoch die Politik und die Arbeitgeber nicht bewegen, hat Kollege Perkams zur "Schadensbegrenzung" seine Zahlungen in die Direktversicherung erst einmal eingestellt - denn kündigen lässt sich eine einmal abgeschlossene Versicherung nicht. Als IG Metall-Betriebsrat und selbst Betroffener war es ihm ein Anliegen, möglichst viele Kollegen zu diesem Thema zu sensibilisieren und ihnen ein böses Erwachen zu ersparen.