Im Rechtsstreit um die tarifliche Eingruppierung von Werkstudenten will FSC es offenbar genau wissen.
Fujitsu Siemens Computers geht nach der ersten Niederlage den Weg durch die Instanzen. Damit nimmt die Auseinandersetzung des Münchner FSC-Betriebsrats mit dem Unternehmen um die Eingruppierung von WerkstudentInnen weiter ihren Verlauf vor der Justiz. Ein Münchner Arbeitsgericht hatte Anfang August dem Antrag des Betriebsrats stattgegeben, der Arbeitgeber müsse Werkstudenten wie "normale" Beschäftigte tariflich eingruppieren (siehe Sieg vor dem Arbeitsgericht). In der Begründung hieß es, der Antrag sei "in seiner 'Allgemeinheit' zu bejahen", da das Betriebsverfassungsgesetz die Eingruppierung vorsehe, und zwar "grundsätzlich auch für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer." (siehe Zulässig, begründet, stattgegeben)
Die Begründung für seine Beschwerde gegen das vom Arbeitsgericht seinerseits ausführlich begründete Urteil muss FSC noch nachliefern. Wie der Betriebsrat berichtet, verweigert das Unternehmen unterdessen weiter die Eingruppierung, so lange das betreffende Urteil nicht rechtskräftig ist.