Im Frühjahr hatten viele Beschäftigte im Geltungsbereich der TvSv bzw. der HVST die im Jahr 2021 über die tarifliche Jahresarbeitszeit hinaus geleisteten Stunden geltend gemacht. Der Arbeitgeber reagierte mit ablehnenden Bescheiden und verweis auf das laufende Schiedsverfahren. Was ist aktuell der Sachstand?
Das Schiedsverfahren soll klären, welche Seite mit ihrer Auffassung zur tarifvertraglichen Jahresarbeitszeit Recht hat. Nachdem die erste Instanz kein Ergebnis brachte, läuft nun die Zweite, geleitet von einem unparteiischen Vorsitzenden.
Die Arbeitgeberseite beharrt unveränder darauf, dass die tarifliche Jahresarbeitszeit von 1.575 Stunden (bzw. 1.672 Stunden in Ostdeutschland) entscheidend ist. Arbeitet also jemand im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit mehr als diese Stunden, entstände dennoch kein Anspruch auf zeitlichen oder finanziellen Ausgleich.
IG Metall und Betriebsräte sehen dies anders und wollen daher eine zuverlässige Klärung herbeiführen. Die dazu vorgelegten Kompromissangebote der IG Metall wurden leider bislang mit unterschiedlichen Begründungen der abgelehnt; die Arbeitgeberseite drängte bisher nur auf eine Umstellung von tariflicher Jahres- auf Wochenarbeitszeit, was faktisch das Arbeitszeitvolumen erhöhen würde. Im Gegenzug bot sie lediglich einen überschaubaren, einmaligen Pauschalbetrag an, was die die Tarifkommission abgelehnt hat.
Die IG Metall wird mit einem neuen Vorschlag in die Fortsetzung des Schiedsverfahrens gehen und strebt weiter eine gütliche und vor allem faire Einigung an. Sollte das nicht gelingen, wird der Vorsitzende der Schiedsstelle eine Entscheidung treffen müssen, deren Inhalt aktuell niemand vorhersagen kann.
Die IG Metall informiert mit einem aktuellen Flugblatt über diesen Sachstand. Als PDF kann man es direkt über unten stehenden Link oder in unserem » Download-Bereich herunterladen.