Siemens Dialog
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29.03.2024, 16:03 Uhr

Rahmen vereinbart:

Eckpunkte für die Großantriebe

  • 16.02.2023
  • Operativ

Es begann Ende 2021 mit Ausgliederungsplänen der Firmenseite für die Large Drive Applications (LDA) und führte schnell zu intensiven und kontroversen Debatten, die immer wieder von Protesten begleitet wurden. Über ein Jahr später steht nun ein Rahmen für die im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Verhandlungen über einen Interessenausgleich.

Protest von Nürnberger LDA-Beschäftigten am 8. Februar.

Nach monatelangen Verhandlungen unterschrieben Firmenseite, Gesamtbetriebsrat und IG Metall in der zweiten Februarwoche eine entsprechende Vereinbarung; es folgten die Vorstellung der Pläne im Wirtschaftsausschuss und schließlich die Information der betroffenen Beschäftigten in Townhall-Meetings am 16. Februar.

Betriebsräte und IG Metall kritisieren die Ausgliederung an sich unverändert als margenorientiert und vielerlei Hinsicht fragwürdig. Angesichts der offenbar irreversiblen Vorstandsentscheidung konzentrierten sie sich aber vor allem darauf, eine möglichst tragfähige Perspektive für das neue Unternehmen und seine Beschäftigten abzusichern.

Das Eckpunktepapier definiert dementsprechend vor allem die Grundzüge für die Ausgliederung und den Start des damit entstehenden neuen Unternehmens. Konkrete Details werden im weiteren Verlauf für jeden Standort in Verhandlungen zum Interessenausgleich vereinbart. Die Koordination liegt bei der Projektgruppe des Gesamtbetriebsrats, alle wesentlich betroffenen Standorte sind über sie unmittelbar beteiligt. Hier werden die Betriebsräte den Rückhalt aus den Betrieben brauchen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen!

Die Ausgliederung der betroffenen Betriebe aus der Siemens AG in eine Tochter wird zum Juli 2023 angestrebt. Sykatec und Weiss Spindeltechnologie werden im Anschluss Töchter dieses neuen Unternehmens, bevor ihre vollständige Integration in seine Strukturen erfolgt.

Die Betriebsräte werden ausführlich über alle Eckpunkte unterrichtet. Besonders hervorzuheben sind aufgrund ihrer Bedeutung folgende: 

  • Tarifbindung und Mitbestimmung bleiben uneingeschränkt erhalten; bestehende Betriebsvereinbarungen gelten weiter
  • Leistungen wie betriebl. Altersversorgung (BSAV), Versicherungen etc. werden fortgeführt bzw. gehen auf das neue Unternehmen über
  • Betroffene im Geltungsbereich der TvSv (also vor allem der Niederlassungen) wechseln in den Flächentarif nach ERA
  • die Standort- und Beschäftigungssicherung Radolfzell gilt uneingeschränkt weiter, solange das neue Unternehmen als Siemens-Tochter im Konzern bleibt; für die Zeit nach einer möglichen Trennung vom Konzern besteht eine Bestandssicherung über drei Jahre, parallel gibt es eine Verpflichtung zu Gesprächen über eine Radolfzell-Nachfolgeregelung mit Gesamtbetriebsrat und IG Metall
  • alle aktuellen Funktionen und Geschäftseinheiten sowie der Firmensitz bleiben in Deutschland
  • Vertrieb und Service bleiben grundsätzlich in der Fläche erhalten
  • es gibt ein gemeinsames Verständnis zur zukunftsorientierten weiteren Entwicklung der Werke Nürnberg, Ruhstorf, Tübingen und Berlin sowie von Sykatec und Weiss Spindeltechnologie
  • wo durch die Trennung von der Siemens AG Lücken entstehen, werden die nötigen Strukturen/Kapazitäten im neuen Unternehmen geschaffen
  • bestehende Beziehungen (Teile, Technologie, Entwicklung etc.) werden über vertragliche Produkt-, Vertriebs- u. Technologiepartnerschaften abgesichert

Der Gesamtbetriebsrat und die IG Metall sind zuversichtlich, damit unter dem Strich die angesichts der Gesamtumstände bestmöglichen Zukunftsperspektiven für das neue Unternehmen, seine Standorte und natürlich vor allem die Beschäftigten erreicht zu haben. Von der Firmenseite erwarten sie eine gemeinsame Anstrengung, um auf dieser Grundlage alles für den Erfolg des neuen Unternehmens zu tun. Die weitere Entwicklung werden sie engagiert begleiten, wobei sich die Konzentration im ersten Schritt nun auf die Verhandlungen zum Interessenausgleich richtet.