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30.04.2024, 08:04 Uhr

53 zu eins

  • 07.11.2013
  • Allgemein

- so sah im Jahr 2011 das durchschnittliche Verhältnis vom Verdienst eines DAX-Vorstandes zu dem normaler ArbeitnehmerInnen aus. In den USA, wo diese sogenannte "Pay Ratio" noch kräftiger ausfällt, gibt es ebensowenig Aussichten auf eine Regelung wie in Europa, zumindest aber will die Börsenaufsicht SEC Transparenz erzwingen.

Durchschnittliche Vergütung pro Vorstand im Verhältnis zum um die Vorstandvergütung bereinigten Personalaufwand pro Beschäftigtem im Unternehmen (Quelle: Hans Böckler-Stiftung).

Die SEC schlug Anfang Oktober unter dem Titel "Pay Ratio Disclosure" offiziell vor, dass im Sinne der Börsengesetze veröffentlichungspflichtige Unternehmen zu den üblichen Informationen auch das Verhältnis zwischen den Vorstandsvergütungen und denen der Beschäftigten offenlegen muss. Der Entwurf steht bis Ende November zur Debatte, dann wird über seine Umsetzung entschieden. Die SEC erhofft sich von diesem Schritt eine mäßigende Wirkung, und sei es nur aus Image-Gründen.

Breites Spektrum in Deutschland

Die <link http: boeckler.de _blank external-link-new-window hbs>undefinedHans Böckler-Stiftung hat in diesem Zusammenhang die entsprechende Verdienstrelation in deutschen Großunternehmen für das Jahr 2011 ausgewertet. Berücksichtigt wurden auf Basis der Geschäftsberichte nicht nur die Vorstandsvorsitzenden, sondern alle Vorstandsmitglieder, um sie dann ins Verhältnis zum Durchschnittsentgelt im jeweiligen Unternehmen zu setzen. Wie nicht anders zu erwarten, ergab sich ein breites Spektrum: Vergleichsweise moderat wirkt das Verhältnis von zwölf zu eins bei der Commerzbank, beeindruckend 20 zu eins bei Beiersdorf und 82 zu eins bei Henkel; nachdenklich stimmt Spitzenreiter VW mit 170 zu eins.

Im Durchschnitt der erfassten DAX-Unternehmen ergibt sich ein Verhältnis von 53 zu eins. Was der Mehrheit der Beschäftigten wohl bereits diskussionswürdig scheint, wird allerdings in den USA noch um ein Vielfaches übertroffen. Eine vergleichbare Analyse aus dem Jahr 2012 kommt dort auf ein Verhältnis von 273 zu eins; auf dem Höhepunkt der New Economy im Jahr 2000 waren es gar sagenhafte 383 zu eins - bis die Blase platzte.

DGB für Obergrenze

Der deutsche Corporate-Governance-Kodex sieht vor, dass Aufsichtsräte bei der Festlegung von Vorstandgehältern auch die "Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt" zu berücksichtigen. Die Experten der Böckler-Stiftung sehen dies als Schritt in die richtige Richtung, würden jedoch ebenso wie der DGB noch einen weiter gehen: Der Aufsichtsrat sollte demnach jedes Jahr festlegen, welches Verhältnis die Gesamtvergütung der Manager im Vergleich zum durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen eines Unternehmens maximal haben darf.