Mit dem Start des gesetzlichen Mindestlohnes sind die Weichen gestellt, um 2015 zu einem Meilenstein in der deutschen Sozialgeschichte zu machen. Dennoch gibt es weiter Handlungsbedarf - ausgerechnet in Bayern etwa existiert im Gegensatz zur Mehrheit der Bundesländer nach wie vor kein Vergabegesetz.
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans Böckler-Stiftung (WSI) bietet zum Start des Mindestlohns eine ausführliche Übersicht über dessen Folgen. Grundsätzlich steht in diesem Zusammenhang eines fest: "Das Jahr 2015 wird als Jahr des Mindestlohnes in die deutsche Sozialgeschichte eingehen. Die Chancen haben sich deutlich verbessert, der großen Mehrheit der Beschäftigten ein existenzsicherndes Einkommen zu garantieren und den Niedriglohnsektor zurückzudrängen." Notwendig bleibt nach Überzeugung der Experten aber neben konsequenter Umsetzung und Kontrolle ebenfalls die Stärkung des Tarifsystems, um auch oberhalb der Mindestlöhne für gute Lohn- und Arbeitsbedingungen zu sorgen.
Bayern immer noch ohne Vergabegesetz
Interessant sind in diesem Zusammenhang die Vergabegesetze, mit denen eine Mehrheit der Bundesländer die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung angemessener Beschäftigungsstandards koppelt. 12 von 16 Ländern machen dabei Mindestlohnvorgaben, die sich zwischen 8,50 und 9,18 Euro pro Stunde bewegen. Bayern gehört in dieser Hinsicht als einziges "altes" Bundesland zu den vier Ausnahmen - kein Ruhmesblatt für den Freistaat, der bei jeder Gelegenheit seinen Anspruch als wirtschaftliches Vorzeigeland in den Vordergrund stellt.
<link http: www.boeckler.de pdf pm_ta_2015_01_08.pdf _blank wsi>» vollständige Darstellung des WSI als PDF auf den Seiten der Hans Böckler-Stiftung