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19.04.2024, 14:04 Uhr

Mindestlohn in den Startlöchern

  • 18.12.2014
  • Allgemein

Ab dem ersten Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Obwohl Wirtschaftsforscher keineswegs so überzeugt von angeblichen negativen Folgen sind wie die Arbeitgeber, zeichnen sich schon jetzt Versuche ab, die Regelung zu unterlaufen. Der DGB befürchtet eine "Sauerei" und bietet Unterstützung unter anderem mit einer Hotline.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sprach gegenüber der Deutschen Presseagentur von Hinweise darauf, dass Anwälte Unternehmen beraten, wie sie den Mindestlohn umgehen könnten. Dabei geht es um die von den Gewerkschaften kritisierten Lücken im System - bei manchen Zustellern etwa gibt es Versuche, die Aufträge pro Forma auf minderjährige Familienmitglieder umzuschreiben; andere Arbeitgeber planen offenbar, Langzeitarbeitslose nur für sechs Monate einzustellen und dann turnusmäßig auszutauschen.

Körzell kündigte harten Widerstand an: "Wir werden diejenigen, die bereit sind, gegen solche Praktiken zu klagen, vor den Gerichten vertreten. Wir werden auch dafür sorgen, dass diese Arbeitgeber bei der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit an den Pranger gestellt werden, damit sie auf lange Sicht ihr Handwerk gelegt bekommen." Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums warnte auf Mediennachfrage Arbeitgeber vor hohen Strafen bei Nichteinhaltung der geltenden Regeln.

Schwarzmalen um jeden Preis?

Arbeitgeberverbände wiesen erwartungsgemäß jede Kritik zurück und betonten statt dessen erneut die angeblich schlimmen Folgen des Mindestlohns. BDA-Präsident Ingo Kramer unkte im "Deutschlandfunk", man werde "in ganzen Bereichen steigende Arbeitslosigkeit haben". Die Bundesagentur für Arbeit hingegen wiederholte ihre auf Studien basierende Einschätzung, der Mindestlohn werde den Arbeitsmarkt nicht wesentlich negativ beeinflussen, sondern könnte sogar zur schnelleren Besetzung von Stellen führen, deren Attraktivität durch bessere Bezahlung steige.


Der DGB bietet ab dem zweiten Januar eine Telefon-Hotline an, an der Betroffene Hilfe und Beratung zur Feststellung beziehungsweise Durchsetzung ihres Anspruchs auf Mindestlohn bekommen. Die Hotline wird montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 9 bis 16 Uhr unter 03 91 / 40 88 00 3 zum Festnetztarif erreichbar sein. Alle <link http: www.dgb.de themen _blank>Details dazu gibt es auf den Internet-Seiten des DGB.