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17.05.2024, 13:05 Uhr

DGB-Broschüre zum Arbeitnehmerdatenschutz

  • 07.10.2009
  • Allgemein

Lidl, Telekom, die Bahn - bekannte Beispiele und möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs. Zunehmend überwachen Unternehmen ihre Beschäftigten mit viel Aufwand und unter Einsatz modernster Technik. Eine neue Broschüre des DGB stellt die Rechtslage zum Arbeitnehmerdatenschutz und Analysen aus Wissenschaft und Praxis vor.

IT für Kontrollzwecke wird immer billiger, einfacher in der Anwendung, komplexer, intelligenter und immer stärker vernetzt. Aber wozu darf der Arbeitgeber sie eigentlich einsetzen?

- Dürfen Mitarbeiter im Dienst videoüberwacht werden?
- Darf die Firma Taschen und Garderobe durchsuchen, wenn ich das Betriebsgelände verlasse?
- Darf mein Arbeitgeber feststellen, wann und wie lange ich in die Kantine gehe?
- Darf eine Personalabteilung eine/n BewerberIn "googeln"?
- Darf mein Chef überprüfen, wen ich anrufe?
- Darf mein Chef kontrollieren, welche Webseiten ich von meinem Firmencomputer aus aufrufe?
- Darf mein Chef überprüfen, was ich nach der Arbeit mache?
- Darf die Firma Krankschreibungen überprüfen?

Antwort auf diese und viele weitere Fragen gibt die neue Broschüre des DGB zum Arbeitnehmerdatenschutz, die man <link http: www.dgb.de themen arbeitsrecht informationen arbeitnehmerdatenschutz _blank external-link-new-window>- hier bestellen oder als <link https: www.dgb-bestellservice.de besys_dgb pdf dgb31098.pdf _blank external-link-new-window>- PDF herunterladen werden kann.

Außerdem pflegt der DGB eine Datenbank wichtiger Entscheidungen zum Arbeitnehmerdatenschutz. Sie enthält derzeit über 190 Gerichtsentscheidungen. Allein diese Zahl zeigt, wie unübersichtlich und schwer durchschaubar der Arbeitnehmerdatenschutz geworden ist. Häufig sind Urteile - unterinstanzliche wie auch höchstrichterliche - widersprüchlich. Die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes löst die Probleme nicht, die Beschäftigten werden nicht ausreichend geschützt. Das kann nur ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz leisten.

Die Autoren der Broschüre sind: Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar, Rechtsprofessor Peter Wedde, IT-Experte Gerrit Wiegand und Marie-Theres Tinnefeld, Professorin für Datenschutz. Ein Kapitel listet die wichtigsten gerichtlichen Entscheidungen zum Thema auf. Insgesamt hat der DGB mehr als einschlägige 190 Urteile gesammelt, die man <link http: www.dgb.de themen arbeitsrecht informationen arbeitnehmerdatenschutz_gerichtsentscheidungen.pdf _blank external-link-new-window>DGBhier als PDFherunterladen kann.