Der Gesamtbetriebsrat der Siemens AG kann zum Jahresende eine Reihe guter Nachrichten insbesondere für Lernende und Teilzeitbeschäftigte verkünden. Beharrlicher Druck aus den jeweils zuständigen Gremien führte zu Erfolgen bei teils schon lange verfolgten Themen.
Der erste Erfolg besteht in der Ausweitung der bereits für Azubi bestehenden Übernahmegarantie auf dual Studierende, die ein praxisintegriertes Studium ohne IHK-Vertrag absolvieren. Sie greift bereits ab Januar 2024, so dass erstmalig Auslernende im Juli 2024 von ihr profitieren.
Für alle Lernenden erfreulich haben der GBR-Ausschuss für Aus- und Weiterbildung und die GJAV außerdem einen nicht zweckgebundenen Kostenzuschuss von 40 Euro monatlich durchsetzen können, der ab dem 1. März ausgezahlt wird; zu guter Letzt wird der in den Kantinen gewährte Preisnachlass für alle Lernenden von 1 Euro 93 auf 2,35 erhöht.
Vom Ausschuss für Einkommenssysteme und Verbesserungsvorschlagswesen kommt eine weitere Nachricht, die für die Betroffenen bares Geld wert ist: Der Kreis der Empfänger der Inflationsausgleichsprämie wird noch im alten Jahr um Werkstudierende und duale Masteranden erweitert, sodass sie von der zweiten Hälfte der Inflationsausgleichsprämie profitieren. Die Werkstudierenden erhalten die IAP anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit, mindestens jedoch 400 Euro; duale Masteranden mit 35 Stunden-Woche erhalten pauschal 550 Euro.
Ein seit Jahren hartnäckig verfolgtes Ziel erreichte der Diversity-Ausschuss mit der Möglichkeit zur T-Zug Wandlung in freie Tage für Teilzeitkräfte, die ab Januar 2024 noch im selben Jahr greifen soll. Tariflich ist diese Wandlung bislang nur für Vollzeitbeschäftigte gesichert, was vor allem für viele weibliche Beschäftigte eine Benachteiligung darstellte; unabhängig von der nun bevorstehenden Ausweitung gelten unverändert die sonstigen tariflichen Kriterien.