Siemens Dialog
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21.05.2024, 23:05 Uhr

Hausverbot für Heinrich von Pierer

  • 19.09.2008
  • Allgemein

[UPDATE] Heinrich von Pierer, lange Jahre unangefochtener Lenker der Siemens AG und danach ihr oberster Kontrolleur, hat nun faktisch Hausverbot, wie ein Unternehmenssprecher bestätigte. Am Freitag veröffentlichte Siemens zudem eine Mitteilung, in der ihm und Karl-Herrmann Baumann Pflichtverletzungen als Aufsichtsratsvorsitzende vorgeworfen werden.

Von Pierer sei nicht mehr im Firmeninteresse tätig und könne insofern auch keine Ressourcen der Firma mehr nutzen, erklärte Sprecher und begründete den Schritt mit einem "Interessenkonflikt" wegen der von Siemens erhobenen Schadenersatzansprüche.

Die "<link http: www.ftd.de koepfe whoiswho _blank external-link-new-window>undefinedFinancial Times Deutschland" hatte zuvor berichtet, Peter Löscher und der Anti-Korruptionsvorstand Peter Solmssen hätten den früheren CEO und späteren Aufsichtsratsvorsitzenden in einem Brief gebeten, die Räumlichkeiten des Konzerns bis auf Weiteres nicht mehr zu nutzen. Vom Begriff "Hausverbot" war zwar dem Bericht der FTD zufolge nicht explizit die Rede, faktisch läuft jedoch alles darauf hinaus: Der laut der Zeitung Ende Juli verschickte Brief bitte Von Pierer, die "Räumlichkeiten des Konzerns bis auf Weiteres nicht mehr zu nutzen."

Update 20. September

Gutachten zu möglichen Pflichtverletzungen

Am späten Freitag Nachmittag teilte Siemens unerwartet der Presse mit, Von Pierer und seinem Vorgänger als Aufsichtsratsvorsitzender Karl-Hermann Baumann Pflichteverletzungen als Vorsitzender des Aufsichtsrats vorzuwerfen. Grundlage ist ein Gutachten der Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz zu möglichen Pflichtverletzungen des Aufsichtsrats im Zeitraum 2003 bis 2006. Alle anderen Aufsichtsräte haben nach diesem Gutachten ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllt.

Von Pierer und Baumann sollen laut Gutachten an "kritischen Sitzungen des Vorstands teilgenommen haben, in denen wichtige Tatsachen hinsichtlich Compliance zur Sprache kamen, und die sie in Sitzungen des Prüfungsausschuss nicht kommunizierten." Das Fazit: "Auf Basis der verfügbaren Informationen sieht die Kanzlei Anhaltspunkte für eine Verletzung der Aufsichtspflichten durch Heinrich v. Pierer und Karl-Hermann Baumann als Aufsichtsräte. Darüber hinaus wurde Heinrich v. Pierer bereits im Juli vom Aufsichtsrat der Siemens AG für seine Amtsführung als Vorsitzender des Vorstands eine Pflichtverletzung vorgeworfen."

Der amtierende Vorstand will nun erneut über sein weiteres Vorgehen und mögliche Schadensersatzforderungen beraten, zuvor aber den Betroffenen Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.