Siemens Dialog
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15.05.2024, 08:05 Uhr

Sieg vor dem Arbeitsgericht

  • 02.08.2006
  • Jugend

Der Münchener FSC-Betriebsrat forderte die tarifliche Eingruppierung von Werkstudenten vor einem Arbeitsgericht ein. Nun wurde dem Antrag stattgegeben.

Mit Beschluss vom 19. Juli gab das zuständige Münchner Arbeitsgericht folgendes bekannt (Geschäftszeichen 19a BV 349/05):

Die Fujitsu Siemens Computers GmbH wird verpflichtet, Werkstudenten nach dem Lohn- und Gehaltstarifvertrag der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie einzugruppieren. Außerdem ist für diese Eingruppierung die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen.

Die Urteilbegründung liegt noch nicht vor, eines steht jedoch schon jetzt fest: Die Verpflichtung zur tariflichen Eingruppierung könnte für künftige Auseinandersetzungen um die Entlohnung von WerkstudentInnen auch in anderen Unternehmen Signalwirkung haben. Die Bemühungen von Interessenvertretungen, dem Missbrauch solcher Kräfte als billigen Ersatz für "richtige" Beschäftigte einen Riegel vorzuschieben, würden damit einen wichtigen Schritt nach vorn machen.

Wie Betriebsrat Klaus-Dieter Bornemann erläutert, sind von der tariflichen Eingruppierung "echte" Praktikanten, also solche StudentInnen, die im Rahmen ihres Studiums ein Praktikum absolvieren, ausgenommen. Sie nämlich sind im Wesentlichen zum Lernen im Betrieb und nicht, um eine Arbeitsleistung zu erbringen.

Den FSC-Betriebsrat München, so Bornemann weiter, hat es schon lange gestört, "dass Werkstudenten, die schließlich auch für die Firma Arbeitsleistung erbringen, nicht normal eingruppiert und bezahlt werden wie andere Angestellte auch." Der Arbeitgeber vertrat seinerseits den Standpunkt, der Tarifvertrag wäre auf Werkstudenten nicht anwendbar. Als der Betriebsrat daher seine Zustimmung zur fehlenden Eingruppierung verweigerte, wurden Werkstudenten beschäftigt, ohne dass dem Gremium eine Eingruppierung vorgelegt wurde - "so blieb uns nichts Anderes übrig, als die Frage mit Unterstützung unseres Rechtsanwalts Thomas Bittruf gerichtlich klären zu lassen."

Da das Arbeitsgericht dem Antrag der Beschäftigtenvertreter nun stattgegeben hat, wird es Werkstudenten in Zukunft leichter möglich sein, ein ihrer Tätigkeit angemessenes tarifliches Gehalt zu bekommen, während gleichzeitig die "Billigkonkurrenz" für anderen Kolleginnen und Kollegen bei FSC entfällt.