Siemens Dialog
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29.04.2024, 10:04 Uhr

"Arbeiten ist eine Nebentätigkeit"

  • 26.06.2009
  • Jugend

Zwischen 3.000 und 4.500 WerkstudentInnen beschäftigte Siemens im Jahr 2008 ständig. Laut Bundesarbeitsgericht gilt für sie der Tarifvertrag und sie sind unter Beteiligung des Betriebsrates einzugruppieren. Siemens allerdings besteht für sie - im Gegensatz zu 'normalen Beschäftigten - auf dem Grundsatz, dass nur Gewerkschaftsmitglieder Anspruch auf Tarifleistungen haben.

Werkstudenten-Ansprache auf der Siemens-Website: "spezielles Segment auf dem Arbeitsmarkt"?

Der Gesamtbetriebsrat hat zur Umsetzung des Urteils im Unternehmen den Auftrag an die Projektgruppe gegeben, die auch die Harmonisierung der "Bachelor-Verträge" im Unternehmen zu verhandlen hat. Ein Gespräch Anfang Juni ergab jedoch keine Einigung; die Firmenseite führte aus, dass auf der Grundlage der im BAG-Urteil ausgeführten Grundsätze eine Entscheidung möglich sei, die Werkstudenten weiterhin nicht in den Anwendungsbereich tarifvertraglicher Regelungen mit einzubeziehen.

Das Bundesarbeitsgericht hatte im November 2008 in letzter Instanz entschieden (Az. 1 ABR 68/07), dass außerhalb der Ausbildungsordnung gegen Entgelt beschäftigte Werkstudenten nach dem gültigen Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag einzugruppieren sind. Gleichzeitig bestätigte das BAG, dass wie bei anderen Beschäftigten die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung zu beantragen und im Verweigerungsfalle durch das Arbeitsgericht ersetzen zu lassen ist (siehe Eingruppierung von Werkstudenten mitbestimmungspflichtig).

Die Firmenseite argumentiert auf der Basis, dass Tarifverträge grundsätzlich nur für Mitglieder der abschließenden Gewerkschaften gelten. In der Regel werden sie dennoch auf die anderen Beschäftigten angewendet, allein schon, um den Betriebsfrieden nicht durch eine Zweiklassen-Behandlung zu gefährden. WerkstudentInnen allerdings betrachtet man als "spezielles Segment auf dem Arbeitsmarkt", weil sie primär auf ihr Studium konzentriert seien: "Arbeiten ist eine Nebentätigkeit."

Aus Sicht der Projektgruppe gibt das Urteil und deren Begründung diese Interpretation nicht her. Für die Schlechterstellung von Werkstudenten gibt es auch nach der Urteilsbegründung keine rechtliche Grundlage. Auch die von der Firmenseite angeführten Differenzierungsgründe für Werksstudenten und deren Tätigkeiten decken sich keineswegs mit der betrieblichen Praxis bei Siemens: Viele Werkstudenten sind  bekanntlich hochqualifiziert, arbeiten über lange Zeiträume und mit der (oft begründeten) Hoffnung, nach dem Studium nahe an ihrem bisherigen Aufgabenbereich eingestellt zu werden.

Bettina Müller, Betriebsratsvorsitzende der Niederlassung Regensburg und Leiterin der Projektgruppe des Gesamtbetriebsrats, stellt klar, dass der GBR "Kompromisslösungen" entgegen einer höchstrichterlichen Entscheidung und der Tariflichen Regelungen nicht akzeptieren kann. Unverständlich ist ihr dabei, dass man die Werksstudenten, deren Leistungen gut genug sind um sie in operativen Projekten mitarbeiten zulassen, ihnen diese manchmal sogar zu übertragen, nun bei der Bezahlung unterschiedlich und auch noch schlecht behandelt: "Nachwuchssicherung und Bindung des Nachwuchses an ein Unternehmen funktioniert sicher anders!"

Jetzt  gilt für WerkstudentInnen noch mehr als für alle anderen Beschäftigten der Grundsatz: IG Metall - wer drin ist, ist besser dran.