Siemens Dialog
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29.03.2024, 11:03 Uhr

Students at work

  • 10.08.2012
  • Allgemein

Unter dem Titel "Rechte und Pflichten im Praktikum" bietet eine neue Broschüre des Deutschen Gewerkschaftsbundes zahlreiche Tipps und Informationen für Studierende, Absolventinnen und Absolventen. Was nämlich als Teil der Ausbildung gedacht ist, enthält manchmal den einen oder anderen Stolperstrick.

Viele Studienordnungen schreiben Praktika vor, andere sind freiwillig. Gemeinsam ist allen, dass sie als oft erster Kontakt mit einem Beruf die späteren Chancen verbessern oder berufliche Kontakte knüpfen sollen. Wenn das funktioniert, ist alles in Ordnung. Da es aber für Praktika kaum verbindliche gesetzliche Definitionen und Vorgaben gibt und sie rechtlich keine eigenständige Beschäftigungsform darstellen, kommt es immer wieder zu Missbrauch.

Fest steht, dass ein Praktikum als Teil einer Ausbildung auch Ausbildungscharakter haben muss; das Lernen steht im Vordergrund, es werden fachliche Kenntnisse zur beruflichen Orientierung vermittelt. Deshalb sollen PraktikantInnen grundsätzlich nicht in den normalen Arbeitsablauf eingebunden sein, sondern parallel zu ihm möglichst in wechselnden Tätigkeiten "mitlaufen". Das wird in der Praxis mancher Betriebe gern anders gehandhabt - PraktikantInnen erledigen schlimmstenfalls über ihren gesamten Einsatz Aufgaben, die dem Betrieb mehr bringen als ihrer Ausbildung.

Damit es gar nicht erst soweit kommt, stellt der Ratgeber des DGB alle wichtigen Punkte dar, von der Grundsatzfrage, ob ein überhaupt Praktikum sinnvoll ist, über Absprachen und Vertrag bis zur Nachbereitung bis zum Worst Case einer Klage auf angemessene Bezahlung. Praktische Tipps enthalten unter anderem die richtigen Ansprechpartner im  Betrieb und natürlich der Gewerkschaften.


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