Im Rechtsstreit um die Eingruppierung von Werkstudenten bei FSC hat das zuständige Landesarbeitsgericht die Beschwerde des Arbeitgebers gegen einen Beschluss vom Juli 2006 zurückgewiesen.
Damit wird erneut die Auffassung des Betriebsrats bestätigt, dass Werkstudenten tariflich einzugruppieren sind und dabei der Betriebsrat zu beteiligen ist.
Der Betriebsrat hatte, tatkräftig und sachkundig unterstützt von seinem Rechtsanwalt Thomas Bittruf, gegen die bei Fujitsu Siemens Computers gängige Praxis geklagt, Werkstudenten mehr oder minder willkürlich zu bezahlen und den Betriebsrat bei der Festlegung außen vor zu lassen. Im vergangenen Sommer hatte das Arbeitsgericht München gegen die Auffassung des Unternehmens festgestellt, die Klage sei formal zulässig und in der Sache berechtigt. FSC hatte daraufhin postwendend Beschwerde eingelegt.
Warum die Firma alle Rechtsmittel ausschöpfen wollte, liegt auf der Hand: Die Pflicht zur tariflichen Eingruppierung unter Beteiligung des Betriebsrats macht den Missbrauch von Werkstudenten als billige Alternative zu regulären Beschäftigten praktisch unmöglich. Der Arbeitgeber muss eine durch die Qualifikaton des Betroffenen und die Anforderungen der Tätigkeit begründete Eingruppierung vornehmen und sich dabei vom Betriebsrat auf die Finger sehen lassen.
Das ist wohl kaum eine willkommene Auflage für die Personalabteilungen - aber ein nun amtlich bestätigtes Rechtsanliegen der Betriebsräte. Das Münchner LAG jedenfalls stellt fest, FSC sei verpflichtet, "Werkstudenten, die außerhalb ihrer Ausbildungsordnung im Betrieb […] gegen Entgelt beschäftigt werden, nach dem Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer, für die Angestellten und für die Auszubildenden der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie einzugruppieren, die Zustimmung […] zu dieser Eingruppierung zu beantragen und im Verweigerungsfalle die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen zu lassen […]".
Dem Unternehmen steht auch gegen diesen Beschluss erneut der Rechtsweg offen; ob es ihn nach der bisherigen Reihe von Niederlagen weiter beschreiten will, wird sich in Kürze herausstellen. Am Ende des langwierigen Vorgangs steht, setzt sich die Rechtsauffassung der Beschäftigtenseite weiter so durch wie bisher, jedenfalls ein Durchbruch gegen den willkürlichen Einsatz von Werkstudenten als billige Arbeitskraft ohne viele Ansprüche.