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17.05.2024, 08:05 Uhr

Manager-Vergütung "neu justiert"

  • 22.06.2009
  • Allgemein

Der Bundestag hat am Freitag neue Rahmenbedingungen für die Vergütung hochrangiger Manager gesetzt. Eine Obergrenze gibt es zwar nicht, dafür soll das "Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" den Blick weg von den Kennzahlen an bestimmten Stichtagen und hin zur langfristigen Entwicklung lenken.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte zu dem neuen Gesetz in Berlin, die Finanz- und Wirtschaftskrise sei durch "falsche Verhaltensanreize in Vergütungssystemen" begünstigt worden. In vielen Unternehmen habe man zu stark auf Kennzahlen und Börsenkurse zu bestimmten Stichtagen geblickt und das langfristige Wohlergehen der Firma außer acht gelassen. Es sei daher für die Politik an der Zeit gewesen, den Ordnungsrahmen "neu zu justieren".

Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung verpflichtet die Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen, die Bezahlung der Manager auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Aktienoptionen beispielsweise sollen erst nach vier (bisher zwei) Jahren einlösbar sein.

Die Gehälter selbst unterliegen auch künftig keiner Obergrenze, müssen sich aber an der "branchen- und landesüblichen Vergütung ausrichten" und im Unternehmen selbst "vergleichbar sein". Damit bleibt offenkundig eine Menge Raum für Interpretationen und Diskussionen - ein Zugeständnis an die lautstarke Kritik aus dem Arbeitgeberlager, die das neue Gesetz von Beginn als übertrieben bezeichnete. Heikel war dabei allerdings die Argumentation, ist doch das frühere Credo von der Nicht-Einmischung des Staats mit den aktuellen Hilferufen nach Unterstützung schwer zu vereinbaren.

Die Gehälter der Firmenchefs sollen in Zukunft nicht mehr in kleinen Aufsichtsratsausschüssen, sondern vom ganzen Gremium beschlossen werden; legt es eine "unangemessene" - auch dies eher weiche formuliert - Vergütung fest, muss es dafür unter Umständen Schadenersatz leisten. Auch die Hauptversammlungen können schließlich zur Vorstandsvergütung befragt werden; damit die Aktionäre auch wissen, wieviel der Firmenchef bei seinem vorzeitigen Ausscheiden bekommt, muss das Unternehmen dies "weitgehend" offenlegen.

Brisant ist eine Bestimmung, dass Manager für selbst verursachte Verluste künftig mit bis zu 1,5 Jahresgehältern geradestehen. Was für besonders erbitterten Widerstand der (potenziellen) Betroffenen sorgte, hatten Gewerkschaften schon lange angemahnt: Jeder 'normale' Beschäftigte haftet für durch ihn verursachten Schaden, wer aber mit Fehlentscheidungen in der Chefetage Millionen verpulvert, verabschiedete sich bislang obendrein häufig mit einer saftigen Abfindung.