Siemens Dialog
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18.05.2024, 09:05 Uhr

Begrenzte Abfindungen

  • 18.06.2007
  • Allgemein

Gerhard Cromme ist neben seinem erweiterten Aufgabenbereich bei Siemens auch als Leiter der Regierungskommission für Corporate Governance nicht untätig: Das Gremium beschloss die Aufnahme einer Abfindungsbeschränkung für vorzeitig ausscheidende Vorstände in den deutschen Corporate-Governance-Kodex.

Wie die <link http: www.ftd.de unternehmen industrie _blank>Financial Times Deutschland am Freitag meldete, sollen Abfindungen von Vorständen in Zukunft begrenzt werden, wenn sie ihre Unternehmen vorzeitig verlassen. Die Höhe soll demnach "bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht übersteigen" - in den meisten Fällen gewiss immer noch ein ansehnliches Sümmchen.

Relativiert wird die Regelung durch die Bestimmungen zum Corporate-Governance-Kodex. Er ist grundsätzlich unverbindlich, Unternehmen müssen allerdings nach § 161 Aktiengesetz Auskunft darüber geben, ob und wie weit sie sich an ihn halten. Dies gilt jedoch nur für die im Kodex enthaltenen Empfehlungen, in Abgrenzung zur schwächeren Form der Anregung; um letztere handelt es sich bei der neuen Regel zur Abfindungsbeschränkung - allzu große Begeisterung über den Schritt zu mehr Transparenz ist also kaum angebracht.

Bezug zu Siemens

Im Zuge der Aufklärungen bei Siemens war stark kritisiert worden, dass der wegen Bestechung und Untreue verurteilte frühere Manager Andreas Kley 1,7 Millionen Euro Abfindung erhalten hatte. Sollte die Verurteilung des ehemaligen Finanzchefs von Power Generation rechtskräftig werden, sind Ermimttlungen darüber nicht auszuschließen, warum Kleys "goldener Handschlag" nicht zurückgefordert wurde.