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04.05.2024, 10:05 Uhr

Cromme-Kommission ohne Cromme

  • 05.06.2008
  • Allgemein

Siemens-Aussichtsratschef Gerhard Cromme verlässt zum 30. Juni die nach ihm benannte Kommission der Bundesregierung für einen Corporate Governance Kodex. Offiziell werden keine Gründe angegeben; verbreitet angenommen wird ein Zusammenhang mit der unvermindert anhaltenden Arbeitsbelastung bei Siemens.

Das Justizministerium, dem die <link http: www.corporate-governance-code.de index.html _blank external-link-new-window>undefinedKommission untersteht, gab den Wechsel am Donnerstag per <link http: www.corporate-governance-code.de ger download presseinfo-bmj-wechsel-kodex-kommission.pdf _blank external-link-new-window>undefinedPressemitteilung bekannt. Der Nachfolger Crommes wird der Aufsichtsratschef der Commerzbank und Präsident des Bankenverbandes BdB, Klaus-Peter Müller.

Ministerin Brigitte Zypries dankte Cromme, den sie als "Antreiber notwendiger Veränderungen" und "Sachwalter bewährter Vorzüge der deutschen Unternehmensverfassung" bezeichnete: "Er war als Vorsitzender ein großer Glücksfall." Außer seiner Arbeit im Aufsichtsrat von Siemens ist Cromme auch Vorsitzender des Kontrollgremiums bei ThyssenKrupp und hat weitere Mandate unter anderem bei Allianz, Lufthansa, E.ON und der Axel Springer AG.

Die Regierungskommission und ihre überwiegend aus der Wirtschaft stammenden Mitglieder werden vom Justizministerium eingesetzt beziehungsweise ernannt, sind in ihrem Vorgehen und ihren Entscheidungen jedoch unabhängig. Cromme stand der Kommission vor, seit sie im September 2001 ins Leben gerufen wurde. Zeitgleich wechselte er bei ThyssenKrupp vom Sessel des Vorstandsvorsitzenden in den des Aufsichtratschefs - eine Praxis, die in der Corporate Governance umstritten ist.

Ihre maßgeblich durch ihn mitgeprägte Arbeit stieß meist auf positive Reaktionen, kritisiert wurde allerdings zuweilen eine zu große Behutsamkeit im Umgang mit den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, Druck auf die deutschen Unternehmen erzeugen. Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang beispielsweise die Einstufung strittiger Vorgaben als Anregung anstelle der gewichtigeren Empfehlung.

Unumstritten ist jedoch, dass der Kodex in der Wirtschaft zu mehr Transparenz und Selbstverpflichtung auf die empfohlenen Verhaltensweisen geführt hat. So verzeichnete die Kommission im April 2008 einen Akzeptanz von durchschnittlich 95,6 Prozent der "Soll-Empfehlungen" bei den DAX-Unternehmen.