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26.04.2024, 12:04 Uhr

Europäische Arbeitnehmerbeteiligung und Interessenvertretung

  • 13.10.2014
  • Allgemein

Die in Europa geltenden Standards für „ Arbeitnehmerbeteiligung und Interessenvertretung“ sind ein grundlegender Kompass für die rechtlichen und politischen Wirkungsmöglichkeiten im SEC. Die nationalen SEC-Vertreter müssen diese Möglichkeiten kennen und nutzen, damit sie in der Interessenvertretung vor Ort erfolgreich sein können.

2. SEC-Agenda Workshop am 02./03. September 2014 in Berlin

Prof. Dr. Lutz M. Büchner

Judith Pabelick

Russell Ede, Margherita Milite

Roy Lund

Der 2. SEC-Workshop am 02./03. September 2014 in Berlin hat sich deshalb mit den Grundlagen Europäischer Interessenvertretung und den Schlussfolgerungen für die SEC-Praxis auseinandergesetzt. Die rechtlichen Grundlagen und die politischen Informationen „rund um den Europäischen Betriebsrat“ wurden mit Input-Vorträgen eingeleitet und gemeinsam diskutiert.

Warum Europäische Betriebsräte? – Situation der Arbeitnehmerrechte in Europa

Prof. Dr. Lutz M. Büchner (Europäisches Institut für Arbeitsbeziehungen (EIAB) e.V.) informierte mit seinem Input-Vortrag über Stellenwert und  Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten im Kontext des Europäischen Sozialdialogs. Dabei wurden die unterschiedlichen Modelle betrieblicher und gewerkschaftlicher Interessenvertretung im Spektrum der europäischen Länder beleuchtet.

Europäische Rechtsstandards (EBRG) – Schlussfolgerungen für die aktuell gültige SEC-Vereinbarung

Judith Pabelick (LL.M.Eur., KAU Rechtsanwälte/ Attorneys) erläuterte in einer Synopse die Übereinstimmungen aber auch Abweichungen der aktuell gültigen SEC-Vereinbarung mit den geltenden EU-Regeln und Gesetzesstandards. Daraus abgeleitet entwickelte sie prinzipielle Vorschläge für mögliche Anpassungen der SEC-Vereinbarung (Neuverhandlung ist ab 15.02.2017 möglich). Was sollte erneuert werden? 

Zwei grundsätzliche Vorschläge für Verbesserungen:

o Den Unterrichtungs- und Anhörungsprozess  klar definieren und festlegen, von welchem Gremium was wahrgenommen und wie es gelebt wird.

o Die Definition und den Umfang von  grenzüberschreitenden Maßnahmen  präzisieren.

EBR – Praxis:  Grundsätze, Defizite und Handlungsmöglichkeiten

Diese letzte Arbeitsphase wurde mit einem systematischen Informations- und Erfahrungsaustausch über Selbstverständnis, Rolle, Funktion, Arbeitsweisen und Stellung der SEC-Mitglieder in den jeweiligen Ländern eingeleitet.

Die dabei gesammelten Informationen und Einschätzungen wurden im Schlussbeitrag von Prof. Dr. Lutz Büchner im Gespräch mit den Workshop-Teilnehmerinnen und -Teilnehmern systematisiert. Ergebnis ist ein grundlegender Leitfaden für „Gute EBR-Praxis“, der vom SEC zu einem eigenen Leitbild - unterlegt mit einem europäischen Arbeitsprogramm für die interne Koordination und Kooperation - weiter entwickelt werden kann. Harald Kern schlägt als erste Konkret-Maßnahme für das SEC vor, Netzwerke entlang der Wertschöpfung zu entwickeln und einen europäisch vernetzten Arbeitsplan für die SEC-Mitglieder zu erstellen.