Siemens Dialog
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06.05.2024, 20:05 Uhr

Forderungskatalog durchgesetzt

  • 24.07.2006
  • Konzern

Erhalt der Tarifbindung und Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis Herbst 2009 auch nach Ausgliederung und Übergang in neue Unternehmen: Flugblatt der IG Metall zur Einigung bei der Ausgliederung von Siemens COM.

Nach intensiven Verhandlungen haben sich der Siemens-Gesamtbetriebsrat und die IG Metall am 18. Juli mit Siemens auf die Bedingungen bei der Ausgliederung von COM aus der Siemens AG geeinigt (siehe Einigung zur Com-Ausgliederung). Nicht zuletzt durch die unverkennbare Bereitschaft der Arbeitnehmerseite, ihre Ziele nötigenfalls auch in einem harten Konflikt zu erreichen, ließen sich die zuvor formulierten Forderungen durchsetzen. Kernpunkt waren der Erhalt der Tarifbindung und der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis Herbst 2009 - beides ist nun auch nach der Ausgliederung und dem Übergang in neue Unternehmen gewährleistet.

Ein Flugblatt der IG Metall (siehe SN-07-06-05.pdf) fasst zusammen, was die Einigung zwischen Gesamtbetriebsrat, IG Metall und Siemens konkret bedeutet: Die Aktivitäten des Bereichs COM werden zum 1. August 2006 in zwei eigenständige Betriebe innerhalb der Siemens AG abgespalten, die dann ihrerseits zum 1. Oktober 2006 in zwei eigene Gesellschaften übergehen. Einige Zeit später schließlich werden diese Gesellschaften Eigentümer beziehungsweise Namen wechseln; damit ändert sich juristisch jedoch nichts an ihren Verpflichtungen.

Die Rechtsform aller Unternehmen in diesem Abtrennungsprozess stellt in allen Phasen die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer sicher und gewährleistet, dass der Status quo bestehender tarifvertraglicher Vereinbarungen erhalten bleibt. Eventuelle Personalanpassungsmaßnahmen können in den jeweiligen Unternehmen bis zum 30. September 2009 nur auf freiwilliger Basis, also ohne betriebsbedingte Kündigungen, betrieben werden. Im Rahmen der Betriebsaufspaltungen und der anschließenden Betriebsübergänge gibt es keine Personalanpassungen.

Diese Absicherung bietet den Beschäftigten Schutz bis Herbst 2009. Möglich war das nur, weil IG Metall, Betriebsräte, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und Belegschaft sich sehr stark engagiert haben. Was in den neuen Unternehmen auf Dauer geschieht, weiß heute noch niemand, aber eines liegt auf der Hand: Die Beschäftigten sollten dann wieder zur Durchsetzung ihrer Interessen bereit sein. Nur so werden sie Auseinandersetzungen erfolgreich führen sowie Arbeitsplätze und Tarifstandards verteidigen können.