Siemens Dialog
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26.04.2024, 20:04 Uhr

Günter Wilhelm angeklagt

  • 29.03.2010
  • Allgemein

Anfang März wurde berichtet, die Ermittlungen wegen möglicher Anstiftung zur Untreue gegen Günter Wilhelm, von 1992 bis 2000 Zentralvorstand bei Siemens, ständen kurz vor dem Abschluss. Nun ist es soweit: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat im Zusammenhang mit der AUB-Affäre Anklage gegen Wilhelm und zwei ehemalige A&D-Bereichsvorstände erhoben.

Anstiftung zur Untreue, Untreue, Untreue durch Unterlassen

Das <link http: www.justiz.bayern.de gericht olg n presse archiv index.php _blank external-link-new-window>Oberlandesgericht Nürnberg teilte am vergangenen Donnerstag mit, die Staatsanwaltschaft werfe Wilhelm Anstiftung zur Untreue in Tateinheit mit Anstiftung zur Steuerhinterziehung in mehreren Fällen vor. Die beiden anderen Angeklagten folgten Johannes Feldmayer als Bereichsvorstände von Automation and Drives in den Jahren 2001 bis 2005 beziehungsweise 2005 bis 2007 nach. Ihnen wird "Untreue sowie in Mittäterschaft oder mittelbarer Täterschaft begangene Steuerhinterziehung in mehreren Fällen" beziehungsweise "Untreue durch Unterlassen" vorgeworfen.

Wilhelm soll Feldmayer veranlasst haben, die dubiosen Beraterverträge mit dem damaligen AUB-Bundesvorstand Wilhelm Schelsky zu schließen, mit denen die Millionenzahlungen gedeckt wurden. Da Feldmayer in diesem Zusammenhang wegen Untreue rechtskräftig verurteilt ist, folgert daraus der Vorwurf der Anstiftung zur Untreue. Feldmayers Nachfolger schließlich werden beschuldigt, die ungerechtfertigten Zahlungen an Schelsky weiter aktiv genehmigt beziehungsweise später nach einer Umstellung des Zahlungssystems geduldet zu haben.

Entscheidung über Anklagezulassung

Die fast 200 Seiten umfassende Anklageschrift liegt nun der dritten großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts vor. Nach Anhörung der Angeschuldigten muss sie entscheiden, ob sie das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Ausschlaggebend ist dabei ihre Einschätzung der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung.