Siemens Dialog
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26.04.2024, 10:04 Uhr

Unter #NewNormal und Co:

Interessenvertretung auch im digitalen Betrieb!

  • 12.10.2021
  • Allgemein

Nicht erst seit Corona, aber durch die damit einhergehende Verlagerung von Tätigkeiten aus dem Betrieb in die mobile Arbeit dringlicher denn je, stellt sich für Betriebsräte, Vertrauensleute und IG Metall eine Frage: Wie erreichen sie die Beschäftigten, wenn der Betrieb als Stätte von Begegnung und Austausch an Bedeutung verliert?

Wie funktioniert Interessenvertretung in einer Arbeitswelt, in der immer mehr über digitale, vom Arbeitgeber kontrollierte Kanäle kommuniziert wird? Diese Fragen beschäftigen auch bei Siemens bzw. Siemens Energy gleichermaßen das Siemens Team der IG Metall, die Betriebsratsgremien auf den unterschiedlichen Ebenen und die Vertrauensleute im Betrieb.

Es sind bereits zahlreiche Ansätze entstanden, um die Kommunikation entsprechend - also von der überwiegend persönlichen Begegnung in den elektronischen Bereich hinein - anzupassen. Webtalks und Podcasts, virtuelle Konferenzen und hybride Versammlungen, digitale Flugblätter und neue Formate wie die #NextSiemens-Zukunftswoche haben in dieser Hinsicht bereits vieles erfolgreich verändert.

Eine häufig anzutreffende Hürde bleibt jedoch auch bei Siemens der im Management weit verbreitete Standpunkt, aufgrund der derzeit noch unveränderten Gesetzeslage bestehe auch kein Diskussions- oder gar Handlungsbedarf hinsichtlich der Zugangsmöglichkeiten von Interessenvertretung. Der Kopf vieler Verantwortlicher steckt in dieser Hinsicht leider noch tief im Sand - aus ihrer Sicht ist das gute alte schwarze Brett irgendwo im Flur zwischen Betriebsratsbüro und Raucherraum weiter das Maß der aller Dinge in Sachen Kommunikation.

Das Hugo Sinzheimer-Institut der Hans Böckler-Stiftung hat daher den renommierten Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Wolfgang Däubler beauftragt, die kontroverse Sachlage aus arbeitsrechtlicher Perspektive unter die Lupe zu nehmen. Das ausführliche hergeleitete und mit einschlägiger Rechtssprechung belegte Ergebnis ist eine umfassende Studie (» kostenloser Download als PDF hier).

Deren Ergebnisse bringen einen Schub Klarheit in viele Diskussionen, denen sich Betriebsratsgremien und Betriebsbetreuer:Innen der IG Metall auch im Siemens-Universum ausgesetzt sehen. Künftigwird es also zunehmend darum gehen, diesen Anspruch in der alltäglichen Arbeit der Interessenvertretung auch gegen Ausbremsversuche einzufordern und durchzusetzen:

"Je stärker die Arbeitsvorgänge digitalisiert werden und je mehr sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer digitaler Kommunikationsmittel bedienen, umso geringer wird die Bedeutung der traditionellen Kommunikationsformen. Betriebsrat und Gewerkschaft müssen daher in diese „neue Welt“ einbezogen werden. Dies gilt insbesondere dort, wo die digitale Kommunikation absolut beherrschende Bedeutung besitzt, wie dies etwa bei ausschließlichem Arbeiten im Home-Office oder in der Plattformökonomie der Fall ist. [...] Die Anerkennung des gewerkschaftlichen Zugangsrechts hat zur Folge, dass die Gewerkschaft als Organisation auch an der digitalen Kommunikation im Betrieb beteiligt werden muss; nur dann tritt durch die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitsprozesse kein Rechtsverlust ein."


» kostenloser Download der Studie als PDF beim HSI