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17.05.2024, 13:05 Uhr

Ausgebeutet. Geklagt. Gewonnen!

  • 02.07.2008
  • Jugend

2 Euro 46 brutto pro Stunde - soviel erhielt eine Praktikantin mit Fachhochschulabschluss sechs Monate lang für ihre harte Arbeit. Es folgte ein "großzügiges" Übernahmeangebot für 2.000 Euro brutto im Monat - die Betroffene lehnte ab, klagte gegen ihre Ausbeutung und bekam Recht.

Das Bildungportal "<link http: neu.igmetall-wap.de _blank external-link-new-window>undefinedWAP" (Weiterbilden, Ausbilden, Prüfen) der IG Metall schildert den Fall der Praktikantin: Sechs Monate lang rackerte die Diplom-Innenarchitektin für 375 Euro monatlich in der Veranstaltungsorganisation eines baden-württembergischen Fachverlags - Ausbeutung und sittenwidrig, bestätigten die Richter des LAG Baden-Württemberg nun in zweiter Instanz.

Schlecht bezahlt oder gar nicht

Ab etwa dem zweiten Monat war die Praktikantin eingebunden wie alle anderen Mitarbeiter auch. Die vertraglich fixierte "betriebsübliche Stundenzahl" stellte sich bald als bis zu 70 Stunden die Woche heraus. Ausbildung oder auch nur eine gezielte Einarbeitung fand nicht statt, erzählt sie, aber: "Ich stand vor der gleichen Wahl, die so viele junge Absolventen heutzutage haben: Schlecht bezahlt Erfahrungen sammeln oder gar keine Erfahrungen sammeln."

Der Staat zahlt mit

Die vereinbarte Vergütung von 375 Euro war gezielt ausgelegt, um den Anspruch auf Hartz IV nicht verfallen zu lassen - der Steuerzahler finanzierte also kräftig mit. Am Ende der sechs Monate sollte sich das ändern: Die Firma bot ein festes Arbeitsverhältnis mit einem Monatslohn von 2.000 Euro. Die gebeutelte Praktikantin lehnte ab und ging vors Arbeitsgericht. Eine ganze Sammlung von Protokollen und Notizen belegte ihren Praktikumsalltag und überzeugte erst das Stuttgarter Arbeitsgericht, dann das zuständige Landesarbeitsgericht.

Die Richter bezeichneten die Vergütung als "Lohnwucher" im Sinne § 138 BGB und sprachen der der Klägerin ein Monatsentgelt von 1.522 Euro zu, weil der Ausbildungszweck nicht im Vordergrund gestanden habe. Das so genannte Praktikum verglichen sie mit der Probezeit eines normalen Arbeitsverhältnisses.

Zwangslage ausgenutzt

Die Bemerkung eines Vorgesetzen im Fachverlag, es finde sich "immer jemand, der sich darauf einlässt", belegt nach Auffassung der Richter, dass man sich die Zwangslage der Praktikantin bewusst zunutze machte: "Deutlicher kann kaum zum Ausdruck gebracht werden, dass der Arbeitgeber, der für sechs Monate über die Fähigkeiten einer diplomierten Fachhochschulabsolventin verfügen kann, die wirtschaftlich schwächere Lage des Vertragspartners zu seinem Vorteil nutzt unter Hinweis auf den Zwang der Verhältnisse."

Das Urteil des LAG Baden-Württemberg finden Sie auf deren Internetseiten <link http: lrbw.juris.de cgi-bin laender_rechtsprechung _blank external-link-new-window>undefinedhier (Aktenzeichen 5 Sa 45/07).